ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)
AGB-Klauseln von Almado rechtswidrig

Neukundenbonus: AGB-Klauseln von Almado rechtswidrig

(1. November 2017) Das Oberlandesgericht Köln hat der 365 AG (besser bekannt unter den Marken „almado-Energy“ und „immergrün“) am 5. Mai 2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) untersagt, die Kunden von der Gutschrift des Neukundenbonus ausschließen und damit unangemessen benachteiligen (Az. 6 U 132/16). Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen sieben Klauseln im Kleingedruckten des Energieversorgers geklagt. Mit einem Musterbrief hilft sie Kunden, die die vorenthaltenen Bonuszahlungen nun zurückfordern wollen.

3100 Geldscheine / Foto: pixabay.com/martaposemuckel

Obwohl die 365 AG auch Kunden mit Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen mit Strom belieferte, verweigerte der Versorger ihnen mit Verweis auf die Regelungen im Kleingedruckten die Gutschrift des Neukundenbonus bei der Jahresrechnung.

Als intransparent bewerteten die Richter zudem, dass Bonus sowie Frei-Kilowattstunden ausschließlich für die private Nutzung versprochen werden. Kunden, die Strom geringfügig für berufliche oder gewerbliche Zwecke verbrauchten, war mit Verweis darauf später die Bonusgutschrift verwehrt worden. Die Kölner Richter erklärten diese Bedingung ebenfalls für unwirksam, weil einem durchschnittlichen Kunden nicht klar sei, wann eine ausschließlich private Nutzung vorliege. Die Klausel gelte daher nur für Kunden, die den Stromanschluss zu mehr als 50 Prozent gewerblich nutzen.

Außerdem schoben die Richter einer anderen verbraucherunfreundlichen Masche einen Riegel vor: In einer Klausel behielt sich „almado-Energy“ vor, bei der Vertragskündigung vom Lastschrifteinzug auf Überweisung umzustellen. Bemerkte der Kunde dies nicht – oder zu spät – und überwies fällige Beträge nicht rechtzeitig, verweigerte das Unternehmen wegen angeblichen Zahlungsverzugs den an sich fälligen Jahresbonus.

letzte Änderung: 01.11.2017