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Information über Energieanbieter

Welcher Strom- oder Gaslieferant ist der richtige für mich? Die Internetplattform „www.energieanbieterinformation.de“ bietet mit aufwändig recherchierten Hintergrundinformationen über Energieanbieter eine transparente Orientierungshilfe für Verbraucher.

(10. April 2015) Rund 34 Prozent der Stromkunden sind noch in der Grundversorgung. Sie wissen vielleicht nicht, dass sie überhaupt wechseln können. Und sie fühlen sich von der schier unendlich großen Anzahl von Anbietern und Tarifen überfordert. Diese Verbraucher haben möglicherweise auch Angst vor einem Wechsel oder haben keinen Zugang zu einem Computer. Oder sie vertrauen darauf, dass sie bei ihrem örtlichen Versorger gut aufgehoben sind. Damit täuschen sie sich gewaltig: Der Grundversorgungstarif ist der mit Abstand teuerste Tarif überhaupt. Selbst ein Wechsel des Tarifs beim örtlichen Grundversorger kann schon viel Geld sparen. Praktische Hilfe für diese große Gruppe mit zahlreichen besonders schutzbedürftigen Kunden gibt es bei den Anbieterwechselportalen (Verivox, Check24 und Hauspilot, wo Verbrauchern ohne Internet auch mit einer kostenlosen Service-Hotline geholfen wird), bei unabhängigen Verbraucherzentralen sowie selbstverständlich beim Mitgliederservice vom Bund der Energieverbraucher.

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Die Informationen auf www.energieanbieterinformation.de werden von immer mehr Besuchern im Internet genutzt. Probieren Sie es einfach selbst einmal aus.

Weitere 45 Prozent der Stromkunden haben bereits den Tarif, jedoch nicht den Anbieter gewechselt. Den ersten Schritt in den freien Energiemarkt haben diese Verbraucher bereits mit Erfolg gemeistert. Jetzt könnte der zweite Schritt folgen: Der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Die Ersparnisse sind dabei nicht mehr sehr dramatisch, aber dennoch spürbar. Darüber hinaus kann neben dem Preis mit dem Wechsel zu einer engagierten Energiegenossenschaft oder einem ökologisch orientierten Anbieter auch ein politisches Statement gesetzt werden.

Aber Vorsicht: Der Wechsel zu einem absoluten Billiganbieter bringt oft keine Freude. Denn der billigste Tarif hat seinen Preis. Der Service ist laut einer Untersuchung vom Bund der Energieverbraucher e. V. deutlich schlechter.

1495 3046 Schafherde mit schwarzen Schaf / Foto: Fotolia.com/Mikel Wohlschlegel

Gerade im Billigsegment tummeln sich die schwarzen Schafe der Branche. Das sind Anbieter, die mitunter fragwürdige und rüde Geschäftspraktiken an den Tag legen: Versprochene Boni werden nicht gezahlt, Abrechnungen sind falsch, Vorauszahlungen überhöht und bei Reklamationen taucht der Versorger ab. Die Internetforen sind voll von Beschwerden über solche Anbieter. Es handelt sich oftmals um die gleichen Anbieter, bei denen es gehäuft Probleme bei der Vertragsabwicklung gibt. Diese Anbieter sind auch in der Preis-Service-Studie des Bundes der Energieverbraucher im unteren Bereich anzutreffen.

Tarifhopper

Ein kleiner Anteil von fünf bis zehn Prozent der Haushalte, zu der in absoluten Zahlen immerhin Millionen Haushalte gehören, wechselt öfter den Anbieter. Diese Verbraucher haben bereits Erfahrung mit dem Anbieterwechsel gesammelt und sprechen auf Preissignale an. Das ist die Zielgruppe der zahlreichen Wechselportale im Internet, die sich über Provisionen beim Anbieterwechsel finanzieren.

Haustür- und Telefonvertreter

Bundesweit sind rund 8.000 freie Vertreter unterwegs, die hauptberuflich am Telefon oder im Tür-zu-Tür-Geschäft Energie- und Telefonverträge vermitteln. Marktführer unter den Direktvermarktern sind die Ranger-Marketing in Düsseldorf, der Experten-Service-Point und Teleson Energie. Es gibt sogar einen Bundesverband Deutscher Energiemakler und Energieberater (BDEB), der Verhaltensstandards für die Vertreter seiner Mitgliedsunternehmen vorgibt. Die Vermittler werden direkt von den Strom- und Gasanbietern unter Vertrag genommen und haben zumeist etliche Anbieter im Portfolio. Verkauft werden – wie bei den Internet-Vergleichsrechnern – in erster Linie Produkte mit hohen Provisionen, die dann auf die Preise aufgeschlagen werden. Deshalb sollten Verbraucher vor einer Unterschrift sorgfältig vergleichen. Auf jeden Fall haben Verbraucher bei Haustürverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ohne jede Kostenfolge, auch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen.  Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat ein Informationsblatt für den Umgang mit Energievertretern entwickelt, das unter Energievertreter abgerufen oder beim Verein angefordert werden kann.

Informationsmangel

Wer schon einmal bei einem Preisrechner nach Informationen über einen bestimmten Anbieter gesucht hat, weiß ein Lied davon zu singen: Die Informationen, die Preisrechner über einzelne Anbieter bieten, sind zumeist dürftig. Die gebotenen Informationen reichen als Basis für eine fundierte Entscheidung keinesfalls aus. Verbraucher wollen und müssen mehr wissen. Denn die Energielieferung ist wichtig und meist dauert die Kundenbeziehung viele Monate oder gar Jahre. Mehr Wissen bringt auch mehr  Sicherheit beim Wechsel. Gerade Billiganbieter bieten zwar ausgezeichnete Internetseiten mit attraktiven Fotos, die Verbraucher anziehen und auf den ersten Blick sympathisch wirken. Aber Informationen über den Anbieter selbst sucht man dort vergebens. Dieser Informationsmangel ist kein Zufall. Der Nebel der Unwissenheit breitet sich über die meisten Billiganbieter. Denn wenn man den Nebel lichtet, kommen mitunter seltsame Dinge zu Tage.

Das Projekt „Energieanbieterinformation“

58 Prozent der Verbraucher wechseln den Anbieter nicht, weil sie Angst vor unseriösen Versorgern haben. Diese Ängste durch belastbare Informationen zu beseitigen, hat sich der Bund der Energieverbraucher mit dem Projekt „Energieanbieterinformation“ vorgenommen. Das Bundesverbraucherministerium hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, zunächst für eine Anlaufphase von drei Jahren einen Großteil der Projektkosten zu übernehmen. Die Ergebnisse, die im Projekt bisher veröffentlicht wurden (www.energieanbieterinformation.de), können sich sehen lassen. Sie bieten für wissbegierige Verbraucher einen echten Mehrwert.

Die Plattform ergänzt die zahlreichen Internet-Tarifrechner, die sich bedingt durch ihre Aufgabe auf aktuelle Preisinformationen konzentrieren, um eine Vielzahl weiterer Informationen. Wenn Verbraucher mit einem Preisrechner einige Versorger in die engere Wahl gezogen haben, dann sollten vor einem Vertragsabschluss die Anbieter durchleuchtet werden. Die Seite www.energieanbieterinformation.de bietet dafür die Hintergrundinformationen.

Schwarze Liste?

Viele Verbraucher haben den berechtigten Wunsch, dass Konsumentenschutzorganisationen unseriöse Energieanbieter klar benennen und eindeutig kennzeichnen. So verständlich dieses Anliegen auch ist, so unerfüllbar ist oftmals die praktische Umsetzung im Rahmen öffentlicher Berichterstattung. Denn unseriöses Verhalten von Energieanbietern spielt sich vielfach in rechtlichen Grauzonen ab und muss zudem im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen zweifelsfrei bewiesen werden. Gerade fragwürdig agierende Unternehmen geben beträchtliche Summen aus, um Kritiker in Medien oder Aufsichtsgremien in langwierige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu verwickeln und damit faktisch mundtot zu machen. So kam es zu Prozessen zwischen Anbietern und der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Justiz oder auch dem Handelsblatt und dem ZDF. Der Bund der Energieverbraucher hatte schon Jahre vor den spektakulären Insolvenzen vor Teldafax und Flexstrom gewarnt und musste sich kostspielig gegen Klagen dieser Firmen verteidigen.

Die Projektarbeit konzentriert sich darauf, Fakten zu recherchieren und zusammenzutragen. Die Bewertung dieser Fakten hingegen muss der aufgeklärte Verbraucher selbst vornehmen. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil eine Bewertung auch eine Art von Bevormundung darstellt: Jeder Verbraucher bewertet die Einzelkriterien unterschiedlich. Der eine Verbraucher findet den Service wichtig, ein anderer die Verbraucherfreundlichkeit der AGB, ein Dritter möchte keinesfalls von einem Atomkraftwerksbetreiber oder einem damit verflochtenen Unternehmen versorgt werden. Während Verbraucher in Foren sehr viel  freier ihren Unmut äußern können, wird an eine teilweise öffentlich finanzierte Informationsplattform zu Recht ein sehr hoher Anspruch an Objektivität und Unparteilichkeit gestellt.

Dimensionen der Information

Die meisten Informationen des Projekts basieren auf Datenquellen, die öffentlich zugänglich sind. Das Projekt nimmt dem interessierten Verbraucher die aufwändige Recherche und Gebühren für beispielsweise Registerauskünfte ab.

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Schematische Darstellung der Stromio/Gas.de-Gruppe. Details unter www.energieanbieterinformation.de

Unternehmensdaten

Wem gehört der Anbieter? Und wem gehört der Eigentümer des Anbieters? In manchen Fällen führte dann zum Beispiel die dritte Stufe auf die Jungfern-Inseln (ExtraEnergie). Wer ist Geschäftsführer? In wie vielen anderen Firmen ist der Geschäftsführer tätig? Wer sitzt im Aufsichtsrat? Gibt es Verflechtungen mit den Betreibern von Atomkraftwerken? Über diese Fragen gibt meist das Handelsregister Auskunft.

Jahresabschlüsse

Wie profitabel arbeitet der Anbieter? Scheffelt er Geld ohne Ende und verschiebt es auf die Bahamas oder schreibt er rote Zahlen? Die Abschlüsse der Unternehmen müssen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden und können dort eingesehen werden.

Verbrauchererfahrungen

Es gibt zahlreiche Internetforen, in denen Verbraucher ihre Erfahrungen über Anbieter austauschen und diskutieren. Der Bund der Energieverbraucher betreibt selbst ein solches Forum (forum.energienetz.de). Die Links zu diesen Foren sind auf der Projektplattform zusammengetragen und so gelangt man schnell zu den Erfahrungsberichten anderer Verbraucher. Den lauten Beschwerden im Netz stehen in der Regel sehr viele zufriedene Verbraucher gegenüber, die sich im Internet nicht äußern. Dies sollte man bei der Bewertung von Internetforen im Auge behalten.

Es gibt zudem zahlreiche Studien und Befragungen, welche Erfahrungen Verbraucher mit bestimmten Energieanbietern gemacht haben. Auch die Ergebnisse dieser Studien wurden auf der Plattform ausgewertet und zusammengetragen. Es zeigt sich mitunter kein einheitliches Bild. Deshalb wurden auch Informationen über die Verfasser dieser Studien gesammelt und veröffentlicht.

Besonderheiten

Das Bild eines Anbieters in der Öffentlichkeit ist eine wichtige Information. Jedoch könnte die Berichterstattung in den Medien auch durch Anzeigenschaltungen der Anbieter beeinflusst sein. Studien in anderen Bereichen haben dies empirisch nachgewiesen. Auch ein Pressezitat schützt nicht davor, eventuell nicht beweisbare Behauptungen zu übernehmen und sich dafür vor Gericht verantworten zu müssen.

Die Schlichtungsstelle Energie versucht Verbraucher vor unfairem Anbieterverhalten zu schützen. Es sind nur drei Anbieter, die dort zwei Drittel der Beschwerden verursachen. Um welche Anbieter es sich dabei handelt, kann vermutet werden und wurde auch in der Presse schon einmal wiedergegeben. Die tatsächlichen Fallzahlen unterliegen jedoch der Geheimhaltung und um deren Weitergabe an die Bundesnetzagentur wird derzeit noch gerungen.

Besonders verbraucherunfreundliches Verhalten von Versorgern ist heute an der Tagesordnung: Boni werden nicht gezahlt, Verbraucher, die sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, werden vor Gericht verklagt, falsche Zählerstände und Rechnungen werden gestellt. Die Grenze zwischen entschuldbarem Versehen und vorsätzlichem Betrug lässt sich gerade in kritischen Fällen nicht klar ziehen. Selbst wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen schon bekannt sind, verbietet die Rechtsordnung, darüber zu berichten. Ein Urteilsspruch ist der oft langsamen Justiz vorbehalten und im Vorfeld gilt die Unschuldsvermutung.

Berichte über Zahlungsschwierigkeiten von Unternehmen sind besonders sensibel, da sie zur Insolvenz des Anbieters führen können. Sind diese Berichte vor Gericht nicht eindeutig zu belegen, kann dies hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Schlussfolgerung bleibt letztlich dem Verbraucher selbst überlassen. Mit der Fülle an Informationen, die das Projekt dafür zusammenträgt, sind fundierte Entscheidungen nun mit geringem Aufwand möglich.

Service für Verbraucher

Neben dem Preis ist der Service eines der wichtigsten Leistungsmerkmale eines Anbieters. Im Normalfall bekommt man Strom und Gas und die Jahresrechnung aber bemerkt den Service nicht. Wenn es mal Probleme gibt, dann ist man froh, wenn man einen kompetenten Mitarbeiter schnell erreicht. Wie gut die Versorger erreichbar sind, wie kompetent die Hotline ist, das macht einen guten Service aus. Das Projekt hat selbst ermittelt, wie gut der Service einzelner Anbieter ist (Hotline-Kosten, Hotline-Verfügbarkeit, E-Mail-Kontaktformular, Online-Service). Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Studien, in denen die Servicequalität von Energieanbietern untersucht worden ist. Alle diese Studienergebnisse werden für die jeweiligen Anbieter zusammengetragen. Zusätzlich gibt es einen Service-Index, der die Servicebewertung aller verfügbaren Studien mittelt.

AGB: Das Kleingedruckte

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden von Juristen verfasst und sind letztlich auch nur für diese verständlich. Für das Projekt wurden die AGB der Energieanbieter von Juristen durchforstet nach ungesetzlichen, verbraucherfreundlichen, aber auch verbraucherunfreundlichen Regelungen. Das Raster umfasst folgende Gesichtspunkte: Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und -form, Sonderkündigungsrechte beispielsweise bei Wohnungswechsel oder Preiserhöhung, Preisänderungsklauseln, Zahlungsmodalitäten, Bonus, Bonitätsprüfung und besondere Klauseln.

Bleibt eine Regelung in den AGB hinter den gesetzlichen Regelungen für Tarifkunden zurück, so wird das als „verbraucherunfreundlich“ bewertet. Geht eine Regelung darüber hinaus, so handelt es sich um eine „verbraucherfreundliche“ Regelung. Von den 42 untersuchten Anbietern und Marken haben 19 keine besonders verbraucherfreundlichen Regelungen, 23 haben eine oder zwei und ein Anbieter (Mainova) sogar drei verbraucherfreundliche Regelungen. 30 Anbieter oder Marken haben fünf bis sieben verbraucherunfreundliche Regelungen, nur ein Anbieter hat keine verbraucherunfreundlichen Regelungen (Mainova), zwei Anbieter haben elf verbraucherunfreundliche Regelungen (Stromio sowie Gas.de) und der Spitzenreiter ist Vattenfall mit zwölf verbraucherunfreundlichen Regelungen. Möglicherweise hat die Plattform bereits dazu beigetragen, dass geänderte ABG‘s oft weniger verbraucherunfreundliche Regelungen enthalten. Durch die ständig aktualisierte AGB-Analyse ist zudem ein umfangreiches Archiv älterer AGB entstanden, das für konkrete Auseinandersetzungen sehr nützlich sein kann, da immer die AGB-Version vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist, die meist auf der Anbieterseite nicht mehr verfügbar ist.

Umweltbewertung

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt in § 42 vor, den Anteil der einzelnen Energieträger, den der Lieferant im letzten Jahr verwendet hat, im Internet anzugeben. Auch diese Kennzeichnung ist auf der Plattform zu finden. Über die Herkunft des physikalisch gelieferten Stroms gibt diese Kennzeichnung natürlich keinen Aufschluss. Deshalb ist umstritten, ob die Stromkennzeichnung etwas über die Umweltfreundlichkeit des gelieferten Stroms oder des Energielieferanten aussagt. Im Rahmen des Projekts wird daran gearbeitet, belastbarere Daten über die Umweltfreundlichkeit der Anbieter zusammenzustellen.

Die Informationen auf www.energieanbieterinformation.de werden von immer mehr Besuchern im Internet genutzt. Probieren Sie es einfach selbst einmal aus.

letzte Änderung: 19.01.2018