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Archiv zum Thema Netznutzungsentgelte von 2009 bis 2012

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OLG Düsseldorf

Keine Befreiung für stromintensive Unternehmen von Netzentgelten für 2011

OLG Düsseldorf: Keine Befreiung für stromintensive Unternehmen von Netzentgelten für 2011

(17. Dezember 2012) Stromintensive Unternehmen können sich für das Jahr 2011 nicht von den Netzentgelten befreien lassen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 12.12.2012 entschieden.

Der Gesetzgeber habe im Energiewirtschaftsgesetz keine rückwirkende Geltung der Netzentgeltbefreiung angeordnet. Auch sei mit der Befreiung von den Netzentgelten ein Umlagemechanismus eingeführt worden. Ein bundesweiter Ausgleich sei aber für das Jahr 2011 praktisch nicht mehr umsetzbar gewesen (Az.: VI-3 Kart 46/12 (V)).

Netzentgelte unzulässig aufgebläht

Perfider Täuschungstrick /Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 18. Oktober 2012

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Netzentgelte unzulässig aufgebläht

(18. Oktober 2012) Der Bund der Energieverbraucher e.V. kritisiert die Erhöhung der Netzentgelte durch viele Netzbetreiber.

Bis zum 15. Oktober 2012 müssen die Entgelte des kommenden Jahres im Internet veröffentlicht werden. Da langen viele Netzbetreiber ordentlich zu und erhöhen kräftig. Auf dieser Basis kalkulieren die Versorger dann ihre Tarife fürs Folgejahr. Vermutlich wird die Bundesnetzagentur aber viele Erhöhung nicht genehmigen. Dann steigen die Netzentgelte zwar im Folgejahr nicht. Jedoch haben die Versorger bereits mit diesen höheren Netzentgelten kalkuliert, die sie nun gar nicht zahlen müssen. Die Marge der Versorger fällt also um diesen Betrag höher aus. In sehr vielen kleineren Stadtwerken sind Netzbetreiber und Versorgung noch in derselben Hand. Hier lohnt sich also dieses Spiel ganz besonders.

Der Bund der Energieverbraucher hat diese Vorgehensweise in einem Interview im Deutschlandfunk als perfiden Täuschungstrick kritisiert.

Freiburg und Schönau klagen

Die Freiburger badenova AG und die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein.

Freiburg und Schönau klagen

(28. März 2012) Die Freiburger badenova AG und die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Die neue Umlage zur Entlastung der stromintensiven Großindustrie von 0,18 Cent brutto je kWh sei ungerecht und verstoße u. a. gegen den Gleichverteilungsgrundsatz von Abgaben und Steuern, so badenova. Die Befreiung betrifft Unternehmen mit mehr als 10 GWh Stromverbrauch im Jahr.

Der Erfolg und die Akzeptanz der Energiewende hänge wesentlich davon ab, dass die Anstrengungen nicht einseitig zulasten einzelner gesellschaftlicher Gruppen verteilt werden, hieß es in Freiburg. Die EWS kritisierte eine versteckte Industriesubventionierung und eine Wettbewerbsverzerrung in Europa. Außerdem verführe die Regelung Unternehmen dazu, mehr Energie zu verbrauchen, um die Schwelle für die Gebührenbefreiung zu überschreiten.

Beschwerde in Brüssel gegen Netzentgeltbefreiung

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 28. November 2011

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Beschwerde in Brüssel gegen Netzentgeltbefreiung erfolgreich

(28. November 2011, ergänzt 26. Juni 2012) Seit August 2011 befreit die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Großstromverbraucher von der Zahlung jeglicher Netzentgelte. Es handelt sich um eine nach EU-Recht verbotene staatliche Beihilfe. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher in Brüssel Beschwerde eingereicht.

"Der Bundestag ist von der Großindustrie hinters Licht geführt worden. Die Kommission muss diese Regelung nun sofort aussetzen, weil Sie nicht als Beihilfe genehmigt wurde. Skandalös ist auch, dass die Bundesnetzagentur die Regelung schon für das ganze Jahr 2011 in Kraft setzt, obwohl sie erst im August beschlossen wurde" kommentiert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V.

Die Stromrechnung von Haushaltskunden wird durch dieses "Weihnachtsgeschenk" um rund 30 Euro jährlich steigen. (siehe Netznutzung gratis: Bundestag fällt auf Lobby-Trick herein)

Text der Beschwerde (Registriernummer: 2011/126606 vom 28.11.2011)

 Download Beschwerde Brüssel vom 28. November 2011 

Die Kommission hat daraufhin gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet mit dem Aktenzeichen SA 34045 (2011/CP).

Netznutzung gratis: Bundestag fällt auf Lobby-Trick herein

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 18. Oktober 2011

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Netznutzung gratis: Bundestag fällt auf Lobby-Trick herein

Stromgroßverbraucher von Netzentgelten befreit: Eine Milliarde Euro Zusatzbelastung für Verbraucher

(18. Oktober 2011) Seit August 2011 befreit die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Großstromverbraucher von der Zahlung jeglicher Netzentgelte ( § 19 Abs. (2) Satz 2). Das gilt nach Meinung der Bundesnetzagentur sogar rückwirkend für 2011.

Die Begründung für diese Änderung entbehrt jeder Logik: Die Großverbraucher stabilisierten angeblich das Stromnetz (Wirtschaftsausschuss des Bundestages, Beschlussempfehlung zur Drucksache 17/6365 vom 29.6.2011, Berichterstatter Hempelmann). "Es mutet wie ein schlechter Witz an, dass ausgerechnet die Firmen, die die Netze am intensivsten nutzen, dafür nun nichts mehr zahlen müssen" kommentiert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V. "Der Wirtschaftsausschuss hat sich vor den Karren der Großindustrie spannen lassen".

Der Bund der Energieverbraucher schätzt die Mehrbelastung für die übrigen Verbraucher aufgrund dieser Regelung auf rund eine Milliarde Euro (etwa 80 TWh Stromlieferung wurden befreit, die Netzentgelte liegen bei rund 1,2 Ct/kWh).

"Es handelt sich dabei um eine verbotene Subvention für Industriekunden", so Peters, "wir werden die Wettbewerbskommission der EU darauf aufmerksam machen, denn diese Regelung widerspricht ganz eindeutig dem Beihilfeverbot. Sie ist klar rechtswidrig".

Erst recht sei nicht einsehbar, dass die Regelung schon für 2011 gelte, so der Verein. Die Anwaltsbüros sind mit Befreiungsanträgen beschäftigt.

Ohnehin steigen die Netzentgelte, weil die von der Bundesnetzagentur verfügte Absenkung der Netzentgelte aufgrund der Anreizregulierung im Juni 2011 vom Bundesgerichtshof gekippt wurde.

Entgelte variieren deutlich

Faktor acht

Entgelte variieren deutlich

(22. Mai 2010) Die Kostensituation bei den Netzentgelten erweise sich in Deutschland als alles andere als homogen, so der "Newsletter Netznutzung Strom" der ene't GmbH, Hückelhoven, die die Netzentgelte 2010 zusammenstellte.

Dabei wurden fünf Abnahmefälle herangezogen, je zwei in der Nieder- und Mittelspannungsebene und einer in der Hochspannungsebene. Ergebnis: Die Netzentgelte variieren auch nach fünf Jahren Regulierung erheblich. Über alle Spannungsebenen hinweg sind die höchsten Entgelte im bundesweiten Durchschnitt acht Mal teurer als die niedrigsten.

In der Mittelspannung kann das höchste Netzentgelt 15 Mal teurer sein als das niedrigste, in der Niederspannung ist eine Abweichung um den Faktor sechs und in der Hochspannung um den Faktor vier zu registrieren.

Auffällig sei, dass die Abweichungen in der Mittelspannung in Ostdeutschland deutlich höher ausfallen als in den alten Bundesländern, so ene't.

Netzentgelte: Zwei Milliarden zuviel

Geld muss zurückgegeben werden

Netzentgelte: Zwei Milliarden zuviel

(06. September 2009) Weil Netzbetreiber bis zur Entscheidung der Regulierungsbehörden im Jahr 2007 zu hohe Netzentgelte gefordert haben, müssen diese Mehrerlöse in Höhe von rund zwei Milliarden Euro an die Verbraucher zurückerstattet werden.

05_Leitung

Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil 2008 entschieden (Urteil vom 14. August 2008, Az KVR 39/07). Eine Rückabwicklung der betroffenen Vertragsbeziehungen kommt aber nicht in Betracht. Die Mehrerlöse müssen laut Urteil vielmehr in der nächsten Kalkulationsperiode, also zwischen 2010 und 2012, einschließlich der Zinsen entgeltmindernd berücksichtigt werden. Verbraucherschützer fordern, dass die Energieanbieter die dadurch  geringeren Netzentgelte an die Verbraucher weitergeben.

Netznutzung

Anreizregulierung reizlos

Netznutzung

(25. Mai 2009) Die Stromanbieter müssen seit 2009 rund acht Prozent mehr für die Nutzung der Stromnetze an die Netzbetreiber zahlen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Firma enet. Sie geben dies über höhere Strompreise an die Kunden weiter. Für Haushaltskunden haben sich die Netzentgelte laut der Studie nur um 2,2 Prozent erhöht und liegen im Schnitt damit bei sechs Cent einschließlich Messkosten ohne Mehrwertsteuer.

Die Kosten für die Netznutzung machen rund ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Sie waren in den vergangenen Jahren durch die Bundesnetzagentur gesunken. Die in diesem Jahr neu eingeführte Anreizregulierung erlaubt den Netzbetreibern erstmals wieder höhere Gewinne aus dem Netzbetrieb. Die steigenden Netzentgelte sind einer der Gründe dafür, dass die seit September 2008 um rund 60 Prozent gefallenen Großhandelspreise für Strom bei den Verbrauchern nicht ankommen. Die regionale Auswertung der Netzentgelte zeigt, dass in Ostdeutschland deutlich höhere Netzentgelte für die Belieferung von Haushaltskunden verlangt werden.

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letzte Änderung: 06.07.2015