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Autokauf: Schluckspechte und Dreckschleudern schneller zu erkennen

Jetzt können Neuwagenkäufer schneller als bisher erkennen, wie viel Kraftstoff ihr Wunschauto verbraucht und wie hoch dessen Schadstoff-Ausstoß ist.

(9. November 2004) - Hersteller und Handel seien zu einer einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß verpflichtet, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montag in Berlin mit. Damit werde den Käufern ein Instrument an die Hand gegeben, um vor dem Kauf diese Angaben bei verschiedenen Fahrzeugmodellen vergleichen und besser zwischen Spritsparern und Spritfressern unterscheiden zu können.

Die Regelungen sind in der neuen "Pkw-Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung" (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.pdf (400.65 kB)) festgeschrieben, die ab November 2004 in Kraft ist. Zum Verkauf ausgestellte neue Personenkraftwagen müssen danach mit einheitlichen Hinweisschildern über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen versehen werden. Diese Werte müssen künftig auch in Werbeanzeigen und Verkaufskatalogen erwähnt werden.

Die Fahrzeughändler können die Schilder problemlos mit Hilfe eines Softwareprogramms erstellen, dessen Entwicklung vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert wurde. Das Programm ist im Internet unentgeltlich unter www.dena.info/pkw-label abrufbar.

Außerdem sollen die Verbraucher in Zukunft von den Fahrzeughändlern kostenlos einen Leitfaden erhalten, der den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen Pkw-Neufahrzeuge auflistet. Der Leitfaden enthält daneben Tipps zum Energie sparenden Umgang mit Kraftfahrzeugen. Er kann auch im Internet unter www.dat.de herunter geladen oder bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, bestellt werden.

Regelung geht nicht weit genug

Diese an sich begrüßenswerte Gesetzesregelung geht dem Bund der Energieverbraucher e.V. aber nicht weit genug. Eine Klassifizierung, wie sie etwa bei elektrischen Haushaltsgeräten üblich ist, würde den Vergleich zwischen Spritsparern (beispielsweise mit "A" gekennzeichnet) und Schluckspechten (Kategorie "G") enorm erleichtern. Dies gilt erst recht für die Einstufung beim C02-Ausstoß: Es hilft dem Verbraucher nichts, zu wissen, wie viel Gramm Kohlendioxid ein bestimmtes Fahrzeug pro Kilometer ausstößt.

Keine EU-Kennzeichnung

Weil sich Umwelt- und Wirtschaftsministerium nicht einigen können, ist die EU-Richtlinie zur KFZ-Kennzeichnung in Deutschland noch nicht umgesetzt. Die Richtlinie sieht vor, dass bei allen Neuwagen der Verbrauch und die CO2-Belastung anzugeben ist. Das Umweltministerium will eine vergleichende Bewertung vorschreiben ähnlich wie bei Hausgeräten.

Dazu schlägt das Umweltbundesamt die Einführung von Fahrzeugklassen vor. Wirtschaftsministerium und Autoindustrie wollen nur die reinen Verbrauchs- und Emissionswerte angeben und dem Käufer den Vergleich überlassen. Die Kennzeichnung hätte bereits am 18. Januar 2001 umgesetzt sein müssen.

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Noch muss man seinem Auto in Deutschland nicht den EU-Stempel aufdrücken

Kennzeichnungspflicht

Seit Beginn der Kennzeichnungspflicht im Jahr 1998 sind effiziente Geräte der Klassen A und B verstärkt gekauft worden. Das hat eine Studie des Fraunhofer Instituts im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ergeben.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) verabschiedet. Es setzt zwei europäische Richtlinien um, die die verpflichtende Kennzeichnung von Personenkraftwagen und von Leuchtstofflampen vorschreiben.

Die Richtlinie für Autos schreibt einen Verbrauchsleitfaden vor, eine Schautafel am Verkaufsort sowie die Angabe von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission. In Österreich müssen bereits seit 10. Mai alle zum Verkauf oder Leasing angebotenen Neuwagen mit einem einheitlichen Label versehen sein. Das Label informiert über Verbrauch und CO2-Emission. Ein Leitfaden, der alle PKW-Modelle mit Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aufführt, wird dann auch an allen Verkaufsorten kostenlos erhältlich sein.

Auch die Autowerbung muss künftig den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen angeben. In Deutschland musste zur Umsetzung der Richtlinie erst ein neues Gesetz, das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz EnVKG erlassen werden.

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Kennzeichnung demnächst Pflicht

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