Energiesparzeichen - was sollten Verbraucher wissen?
(04. September 2003) Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Verbesserung der Kennzeichnung energiesparender Elektrogeräte gefordert. Ein kürzlich vom UBA durchführter Vergleich der Grenzwerte der beiden gebräuchlichsten Energiesparzeichen für Bürogeräte, der Energy Star und das GEEA-Zeichen der Group for Energy Efficient Appliances, hat deutliche Unterschiede ergeben.
Der amerikanische Energy Star, der zur Kennzeichnung energiesparender Bürogeräte auch in der Europäischen Union eingeführt wurde, schnitt dabei schlechter ab als das GEEA-Zeichen, das von einem Zusammenschluss europäischer Energieagenturen vergeben wird und bislang weniger bekannt war. Die qualitativen Anforderungen an die Energieeffizienz sind beim GEEA-Zeichen oft fortschrittlicher und anspruchsvoller als beim Energy Star, die Geräte sind also energiesparender. Das UBA empfiehlt deshalb den Herstellern und Verbrauchern, das GEEA-Zeichen künftig verstärkt zu beachten.
Zudem empfiehlt das UBA für Büro- und Kommunikationsgeräte sowie Unterhaltungselektronik eine Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch. Nur so sind Vergleiche einzelner Geräte erst möglich. Außerdem sollte die Kennzeichnung zukünftig regelmäßig der Entwicklung der Technik angepasst werden. Das trifft auch auf die Kennzeichnung der Haushaltsgroßgeräte, zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen, zu.
Diese werden auch heute noch nach einer fast zehn Jahre alten Energieklassen-Einteilung eingestuft. Als Übergangslösung hat die EU-Kommission zumindest für Kühlgeräte die neuen Energieeffizienzklassen A+ und A++ eingeführt, die ab 2004 besonders energiesparende Geräte kennzeichnen sollen.
Eine Zusammenfassung des Vergleichs beider Energiesparzeichen für Bürogeräte sowie weiterführende Informationen gibt es unter:
Zum Download "Neues zum Thema Leerlaufverluste Ausgabe" 2003/1 (Nr. 17) (2,43 MB)
www.energielabel.de