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Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen gemeinsamen Leitfaden
(21. Dezember 2010) Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben einen gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zur Netzüberlassung veröffentlicht.
Der Leitfaden bietet betroffenen Unternehmen und Gemeinden eine Orientierungshilfe bei zentralen
Fragestellungen.
Strom- und Gaskonzessionen sind spätestens alle 20 Jahre neu zu vergeben. Ein Großteil der bundesweit auf ca. 20.000 geschätzten Konzessionsverträge läuft bereits derzeit bzw. in den nächsten Jahren aus. Gegenwärtig ist ein Trend zur
Rekommunalisierung zu beobachten, bei der Kommunen Konzessionen zunehmend an kommunale Unternehmen vergeben.
Die Gemeinde trägt bei der Vergabe der Konzession eine besondere Verantwortung für den Wettbewerb um die Konzession, aber auch für den Wettbewerb auf den Endkundenmärkten.
Der kartellrechtliche Teil des Leitfadens betrifft vor allem die Auswahl durch die jeweilige Gemeinde. Zwar ist das Vergaberecht nicht anwendbar, jede Gemeinde verfügt aber bei der Vergabe der örtlichen Wegerechte über eine marktbeherrschende Stellung, die sie nicht missbrauchen darf. So liegt ein Missbrauch vor, wenn die Gemeinde einzelne Bieter, insbesondere mit der Gemeinde verbundene Unternehmen, ohne sachlichen Grund bevorzugt. Weiter muss sie die netzrelevanten Daten für eine sachgerechte Bewerbung zur Verfügung stellen. Die Gemeinde handelt auch missbräuchlich, wenn sie Gegenleistungen fordert oder sich versprechen lässt, die im Widerspruch zur Konzessionsabgabenverordnung stehen.
Die Gemeinden müssen die Konzession transparent und diskriminierungsfrei vergeben und Chancengleichheit für alle Anbieter sicherstellen. Andernfalls handeln sie missbräuchlich. Das ist dem Praktiker
nicht immer bewusst. Der Leitfaden soll allen Beteiligten eine Hilfestellung zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen geben.
Der energiewirtschaftsrechtliche Teil des Leitfadens behandelt insbesondere die Phase der Netzüberlassung bei einem Konzessionsnehmerwechsel. Ein dabei regelmäßig auftretender Streitpunkt zwischen Alt- und Neukonzessionär ist etwa die Frage, ob eine Eigentumsübertragung der Netzanlagen erforderlich ist oder eine Überlassung im Rahmen eines Pachtvertrages ausreicht.


