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Ratschläge zur Konzessionsvergabe durch Kommunen
(3. Januar 2012) Das Energieministerium Baden-Württemberg hat Ratschläge für die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen für Kommunen erarbeitet und veröffenlicht.
Da die Kommunen ein Monopol bei Strom- und Gasnetzen innehaben, stellt das Kartell- und das Energierecht besonders hohe Anforderungen, wenn die Kommunen die Versorgung selbst übernehmen oder verpachten wollen. Denn die Kommune darf sich dann selbst nicht bevorzugen. An dem Leitfaden hat sich deshalb auch die Landeskartellbehörde als Aufsichtsbehörde beteiligt. Das Papier ist im Internet frei erhältlich.


