ED 02/10
Ausschreibung Pflicht (31.12.06) - Wenn Kommunen einen Vertrag über Energiebezug schließen..

Ausschreibung Pflicht

(31. Dezember 2006) - Wenn Kommunen einen Vertrag über Energiebezug schließen, dann sind sie zur europaweiten Ausschreibung verpflichtet. Das schreiben die Vergaberichtlinien vor. Die Untergrenze von 200.000 Euro wird von so gut wie allen Bezugsverträgen überschritten, denn sie gilt für die Gesamtlaufzeit des Vertrags

Die Komplexität des Verfahrens ist hoch. Deshalb bietet es sich an, Energieberater mit einschlägiger Erfahrung einzubinden. Wird die Ausschreibungspflicht verletzt, droht die Ausschreibung ungültig zu werden. Anbieter können sogar Regressansprüche geltend machen. Auch nach Vertragskündigungen muss neu ausgeschrieben werden.

Durch die Ausschreibung können jedoch auch Kosten gespart werden, weil neue günstigere Anbieter gefunden werden. So sparte die Stadt Baesweiler im Rheinland durch eine Ausschreibung mit Hilfe der Firma ene't neun Prozent an Stromkosten ein.

letzte Änderung: 14.07.2014