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Die Rückkehr der Stadtwerke

In vielen Kommunen laufen demnächst die Strom- und Gaskonzessionen aus. Die betroffenen Gemeinden können die Konzession verlängern oder an ein neues Unternehmen vergeben - oder aber das Netz gleich selbst übernehmen und davon auch wirtschaftlich profitieren. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Geschäftsmodelle. Dr. Wolfgang Zander, Geschäftsführer von BET, Aachen, berichtet.

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Dr. Wolfgang Zander, Geschäftsführer von BET, Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH, Aachen

(6. Januar 2010) Der Kommune gehören die öffentlichen Straßen und Wege. Wenn Energieversorger die dort verlegten Strom- und Gasleitungen nutzen wollen, dann brauchen sie dafür die Erlaubnis der Gemeinde. Die Kommunen vergeben diese Nutzungsrechte über den Abschluss von Konzessionsverträgen, die in der Regel 20 Jahre laufen. Zwei Jahre bevor die Konzessionsverträge auslaufen, muss dies im Bundesanzeiger veröffentlicht werden (§46 EnWG). Ab einer bestimmten Größe müssen Kommunen die Neuvergabe sogar europaweit bekannt machen.

Für den Fall, dass die Kommune den Konzessionsvertrag nicht verlängert, muss laut Energiewirtschaftsgesetz dem Nachfolgeunternehmen das Netz gegen angemessene Vergütung überlassen werden (§ 46 EnWG). Die meisten alten Konzessionsverträge enthalten Regelungen über die dann fälligen Entschädigungszahlungen. Allerdings legen die Beteiligten diese oft sehr unterschiedlich aus (siehe unten).

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Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Liberalisierung der Strom- und Gasversorgung stellt die Energieversorgungsunternehmen vor ganz neue Aufgaben. Der Handel, der Vertrieb und die Erzeugung wurden aus dem Monopolsystem in den Wettbewerb überführt. Gas- und Stromnetze mussten sich zunächst einer Kostenregulierung unterziehen. Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen sie zudem der sogenannten Anreizregulierung. Dadurch müssen sich die Netzbetreiber einem Effizienzvergleich stellen, was ihren Kostendruck erheblich erhöht.

Um Kosten einzusparen und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, gehen bereits bestehende Energieversorgungsunternehmen zunehmend Kooperationen ein. Einige Tätigkeitsfelder, die die betreffenden Unternehmen noch zu Monopolzeiten selbst übernahmen, lagern sie nun an Dritte oder Kooperationsgesellschaften aus.

Typische Beispiele für die Vergabe an Dienstleister sind die Kundenabrechnung, Energieeinkauf, Energiedatenmanagement und ähnliches. Wenn Kommunen ihre Netze und eventuell sogar die Energieversorgung selbst übernehmen wollen, sollten sie dabei die Unterstützung von Kooperationspartnern mit einschlägigen Erfahrungen suchen. Viele Kommunen haben in der Vergangenheit mit Erfolg gemeinsame Zweckverbünde organisiert, so zum Beispiel die Trianel in Aachen oder die Tübinger Südweststrom.

Geschickt delegieren

Anstelle der Vergabe der Konzession an einen Dritten kann die Kommune beispielsweise auch das Netzeigentum gemeinsam mit einem Partner erwerben und das Netz dann an diesen verpachten. Die Kommune ist in diesem Modell nicht selbst als Netzbetreiber tätig und setzt sich somit auch nicht den sich aus der Regulierung ergebenden Risiken aus.

Neben diesen risikoarmen Varianten der Weiterverpachtung oder Weitergabe kann sich die Kommune auch selbst als Netzbetreiber und Energielieferant engagieren. Dabei ist es wichtig, einen leistungsfähigen Partner auszuwählen, der das entsprechende Know-How beiträgt und auch beim Betriebsaufbau unbürokratisch und engagiert mithilft. Das Engagement im Netzbetrieb und Vertrieb eröffnet zudem die Einbeziehung weiterer kommunaler Dienstleistungen wie der Wasserversorgung oder Straßenbeleuchtung und bietet oft interessante Möglichkeiten des steuerlichen Querverbundes.

Risiko überhöhter Kaufpreis

Wenn Kommunen den Netz- und Stromvertrieb übernehmen, bringt dies nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, vor allem energiewirtschaftliche Risiken aus Regulierung und Energiemarkt. Das Hauptrisiko bei einer Netzübernahme besteht darin, dass ein überhöhter Kaufpreis gezahlt wird, der über die Netzentgelte nicht adäquat refinanziert werden kann.

Interessenkonflikte zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Netzbetreibers führen regelmäßig zu Streit über den angemessenen Netzkaufpreis. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kaufpreisbestimmung nicht geklärt sind. So haben viele Kommunen bislang den Weg des sogenannten Vorbehaltskaufs eingeschlagen.

Das Netz unter Vorbehalt zahlen und Geld zurückholen

Dabei zahlen sie zunächst den hohen Kaufpreis, den der bisherige Netzbetreiber verlangt, und fordern den nach Ansicht des Käufers zuviel gezahlten Betrag über den Rechtsweg zurück. Der Nachteil ist, dass eine Reihe von Jahren vergehen kann, bis der endgültige Kaufpreis feststeht. Weitere häufige Unsicherheiten sind der Umfang der Entflechtungsmaßnahmen und der Personalübergang.

Erst analysieren, dann kaufen

Die Entscheidung über eine Netzübernahme sollte auf einer fundierten Analyse der Chancen und Risiken basieren. Vor der Entscheidung ist unbedingt eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, in der die Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Dabei ermitteln Experten den voraussichtlichen Netzkaufpreis und die sogenannten Netzentflechtungskosten, schätzen die zu erwartenden Betriebskosten ab und betrachten mögliche Kooperationen und die dazu gehörigen Geschäftsmodelle.

Darauf basiert eine Gewinn- und Verlustrechnung, bei der neben den zu erwartenden Netzentgelten auch die Chancen und Risiken einer Netzübernahme dargestellt werden. Eine solche Studie schlägt je nach Detaillierungsgrad und Gemeindegröße mit mehreren zehntausend Euro pro Sparte zu Buche: Geld, das die Kommune zunächst investieren muss.

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Drei Jahre Vorlaufzeit

Die Kommune sollte mit der Entscheidungsfindung rechtzeitig beginnen, das heißt mindestens drei Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages. Bis der derzeitige Netzbetreiber die notwendigen Daten geliefert hat und die Machbarkeitsstudie fertig gestellt ist, vergeht schnell ein Jahr. Die Ratsentscheidung und die Partnersuche benötigen meist ein weiteres Jahr, so dass für die operative Netzübernahme nur noch ein weiteres Jahr zur Verfügung steht.

Fazit

Netzübernahmen bieten erhebliche Chancen, sind aber auch mit Risiken verbunden. Mittlere bis große Energieversorgungsunternehmen bemühen sich seit einigen Jahren verstärkt um Konzessionen benachbarter Kommunen, um ihr Geschäftsfeld auszuweiten. Der zunehmende Wettbewerb um Netze und eine Vielzahl von Initiativen zur Rekommunalisierung der Energieversorgung zeigen, dass große Potentiale bestehen. Den Kommunen bieten sich vor diesem Hintergrund interessante Alternativen zur einfachen Verlängerung der Konzessionsverträge, unter anderem durch den Aufbau eigener Stadtwerke in Kooperation mit bestehenden Energieversorgungsunternehmen.

Tipp

Einen Rechner zur überschlägigen Berechnung des Sachzeitwertes eines Versorgungsnetzes findet man auf

www.pwc.de: Online-Rechner veranschaulicht indikative Sachzeitwertermittlung von Strom- und Gasversorgungsnetzen

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