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Alternativer Musterkonzessionsvertrag der Grünen
(19. August 2010) Die Kommunen in Deutschland übertragen mit Konzessionsverträgen für Strom einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) als Netzbetreiber das finanziell lukrative Recht auf Erstellung und Betrieb des örtlichen Stromnetzes.
Deutschlandweit enden bis zum Jahr 2012 ca. 8.000 Konzessionsverträge. Die Grünen in Baden-Württemberg und NRW haben im Mai 2009 den "Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen" in die politische Diskussion eingebracht. Dieser wurde zusammen mit Rechtsanwaltskanzleien mit dem Fachgebiet Energierecht erarbeitet.
Der Konzessionsvertrag ist besonders kommunalfreundlich und enthält auch viele - im Rahmen des rechtlich Möglichen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - energiepolitisch "grüne" Ansätze. Ein Rechtsgutachten, das inzwischen vorliegt, belegt die Rechtmäßigkeit des "Alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen".
Hier steht Ihnen der "Alternative Musterkonzessionsvertrag der Grünen" sowie das Rechtsgutachten als Download zur Verfügung: http://linkshrink.de/12445/
Quelle: aus Infobrief 12/10 von Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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