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Keine Chance für Rost aus dem Rohr
Wer mit Erdgas heizt und kocht, achtet vor allem auf den Preis. Doch auch die Beschaffenheit des Energieträgers ist von Bedeutung. Insbesondere Wasserdampf und Schwefel könnten bei der Verbrennung zu Problemen für die Heizung führen. Die Energiedepesche hat Franz-Josef Jünger von der Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen gefragt, wie viel davon im Gas enthalten sein darf und wer die Qualität nachprüft.
(20. März 2011) Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) hat ein Arbeitsblatt herausgegeben mit der Bezeichnung G 260. Es legt die Anforderungen an die Beschaffenheit von Gasen der öffentlichen Versorgung fest.
Die Hauptbestandteile eines Gases beziehungsweise Gasgemisches sind sogenannte Brenngas- und Inertgaskomponenten, deren Volumen-, Mol- beziehungsweise Massenanteile in Prozent angegeben werden. Sie bestimmen die Zuordnung des Brenngases zur jeweiligen Gasfamilie. Daneben enthalten die Gasgemische Gasbegleitstoffe. Aus natürlichen Vorkommen stammende Erdgase, synthetische Erdgase (SNG) sowie deren Austauschgase sind der zweiten Gasfamilie (methanreiche Gase) zugeordnet. Man unterteilt sie in die Gruppen L- (low) und H- (high) Gas (Wobbe-Index).
Die Gesamtheit der charakteristischen Daten, die das Brennverhalten eines Gases und die Leistung eines Brenners bestimmen, nennt man brenntechnische Kenndaten. Dazu gehören der Brennwert, Heizwert, Normdichte, Betriebsdichte, relative Dichte, Wobbe-Index und der Anschlussdruck.
Die relative Feuchte von Erdgas sollte unter 60 Prozent liegen, um Korrosion zu vermeiden. Statt eines maximalen Wassergehalts nennt die Tabelle die Bodentemperatur, oberhalb derer bei einem Leitungsdruck zwischen 18 und 25 Millibar keine Kondensation von Wasser auftreten sollte. Da sich das Gas im Keller auf die Temperatur im Heizungsraum erwärmt, kann es gemäß Arbeitsblatt keine Kondensation im Kessel geben.
Ungeprüfte Begleitstoffe
Weder die Menge der Begleitstoffe, noch die dafür geeigneten Meßgeräte unterliegen der Eichpflicht. Deshalb weiss die Eichbehörde nicht, ob und wie oft die Versorger eine Überprüfung vornehmen. In der Regel misst der Versorger regelmäßig an den Grenzübergangsstationen der Ferntransportleitungen.
Eine Frage der Mischung
Weil Erdgase nicht immer den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen, werden sie mit anderen Gasen gemischt, bis die Bedingungen erfüllt werden. Selbst wenn die Anforderungen nicht in vollem Umfang eingehalten werden, darf der Einsatz des Gases keine funktions- und sicherheitstechnischen Beeinträchtigungen in normgerechten Gasgeräten hervorrufen.
Folgende brenntechnischen Kenndaten müssen Erdgase erfüllen:
| Bezeichnung | Gruppe L (L-Gas) | Gruppe H (H-Gas) |
| Wobbe-Index Gesamtbereich | WS,n = 10,5 bis 13,0 kWh/m3 | WS,n = 12,8 bis 15,7 kWh/m3 |
| Brennwert | HS,n = 8,4 bis 13,1 kWh/m3 | |
| relative Dichte | dn = 0,55 bis 0,75 |
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| Anschlussdruck Gesamtbereich | pan = 18 bis 25 mbar (bezogen auf den Normzustand des Gases: pn = 1013,25 mbar und Tn = 273,15 K) |
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| Maximale Richtwerte für Gasbegleitstoffe: |
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| Kohlenwasserstoffe: Kondensationspunkt 1 | Bodentemperatur, beim jeweiligen Leitungsdruck | |
| Wasser: Taupunkt 2 | Bodentemperatur, beim jeweiligen Leitungsdruck | |
| Nebel, Staub, Flüssigkeit | technisch frei 3 | |
| Sauerstoff-Volumenanteil - in trockenen Verteilungsnetzen - In feuchten Verteilungsnetzen |
3 Prozent 0,5 Prozent |
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| Gesamtschwefel | 30 4 mg/m3 | |
| Mercaptanschwefel - in Ausnahmefällen kurzzeitig |
6 mg/m3 16 mg/m3 |
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| Schwefelwasserstoff - in Ausnahmefällen kurzzeitig |
5 mg/m3 10 mg/m3 |
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1 Kondensationspunkt: Temperatur, oberhalb der bei einem festgelegten Druck bzw. in einem Druckbereich keine Kondensation von Kohlenwasserstoffen auftreten soll.
2 Taupunkt: Temperatur, oberhalb der bei einem festgelegten Druck keine Kondensation von Wasser auftreten soll.
3 Die Anforderung “technisch frei“ bedeutet, dass Kondensate, Nebel und Staub soweit entfernt werden, dass der Betrieb von Gasgeräten und gastechnischen Einrichtungen, normgerechter oder üblicher Konstruktion, gewährleistet ist.
4 Der ggf. durch ein schwefelhaltiges Odoriermittel hinzukommende Schwefelanteil ist in der Angabe für den Gesamtschwefelgehalt nicht enthalten. Der Gesamtschwefelgehalt der in Deutschland verteilten Gase liegt einschließlich Odoriermittel im Allgemeinen deutlich unterhalb von 30 mg/m³.



