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Archiv-News zum Thema Gas 2009

EU gegen E.ON
(5. Dezember 2009) Die Brüsseler EU-Wettbewerbsaufsicht geht dem Verdacht nach, dass sich E.ON im Gasmarkt wettbewerbswidrig verhält.
Die E.ON Ruhrgas AG soll Transportkapazitäten in ihrem Leitungsnetz künstlich verknappt haben, um Wettbewerber zu behindern, hieß es in der "Financial Times Deutschland".
Die Tochter E.ON Gastransport habe mit E.ON Ruhrgas in mehrjährigen Verträgen so umfangreiche Kapazitäten gebucht, dass Wettbewerber oft nicht mehr zum Zuge kämen. Nun arbeiteten die Behörde und das Unternehmen an einem Kompromiss, so der Bericht.
RWE-Festpreis: Korrektur möglich
(26. Juni 2009) Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf haben im Herbst 2008 rund 100.000 Verbraucher in Erwartung steigender Gaspreise einen Festpreisvertrag bei RWE abgeschlossen und sich vom Abschluss des Vertrags "RWE Erdgas 2011" eine Kostenbegrenzung während der Laufzeit bis Ende August 2010 erhofft.
Da der Preis inzwischen deutlich nach unten gegangen sei, zahlten sie zurzeit kräftig drauf, so die Verbraucherzentrale. Selbst eine Belieferung in der gesetzlichen Grundversorgung biete RWE Westfalen-Weser-Ems inzwischen erheblich günstiger an.
Weil's im Vertrag an einer wirksamen Widerrufsbelehrung fehlt, können Verbraucher aus dem teuren Vertrag aussteigen", weist die Verbraucherzentrale NRW einen Weg, um entweder in einen möglichst
günstigen Tarif bei RWE oder bei einem anderen Versorger wechseln zu können. Außerdem: Ein Teil der Kunden hat - gleichwohl das Kleingedruckte es vorsieht - vom Versorger keine Auftragsbestätigung erhalten. "Kunden können sich dann auf einen fehlenden Vertragsabschluss berufen und brauchen das Gas höchstens zu den momentan günstigen allgemeinen Preisen zu bezahlen", zeigt sie als weitere Option auf.
Tipp: Sollte RWE Westfalen Weser-Ems den Widerruf nicht anerkennen, werden Kunden zunächst zu den alten Vertragsbedingungen von "RWE Erdgas 2011" weiterbeliefert. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt dann, Schadenersatz zu verlangen: "Kunden sollten auf Ersatz der Differenz zwischen dem Preis dieses Tarifs und den günstigeren Konditionen pochen, die sie nach einem Widerruf mit RWE oder mit einem anderen Anbieter vereinbart hätten. Vorsorglich sollten die Schadenersatzansprüche bei RWE angemeldet werden. Dann kann das Unternehmen später nicht behaupten, der Kunde habe die Ablehnung des Widerrufs akzeptiert und den Vertrag stillschweigend fortgesetzt." Um die Höhe der Schadenersatzansprüche belegen zu können, sollten Angebote anderer Gasanbieter verglichen und dokumentiert werden.
Eine Verbraucherinformation mit allem Wissenswerten sowie Musterbriefen (für Selbstabholer zum Preis von 1,50 Euro) gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet unter www.vz-nrw.de. Hier findet man auch einen Preisrechner : www.vz-nrw.de/energiepreisatlas .



