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Energiebezug + Erdgas + News + aus 2003 & früher

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Erdgasnetzkunden fordern Systemwechsel beim Netzzugang

(20. November 2003) - Der BDI, der DIHK, der Händlerverband EFET, der VEA und der VIK haben dem Wirtschaftsministerium ihre gemeinsamen Vorstellungen für die gesetzliche Regulierung des Erdgasnetzzugangs übergeben. Die Verbände erklärten, das Konzept setze die Empfehlungen des Monitoring-Berichts um. Weiter seien die Forderungen der EU-Beschleunigungsrichtlinie berücksichtigt.

In Bezug auf die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wollen die Netzkunden einen Systemwechsel weg vom Kontraktpfadmodell der Gaswirtschaft hin zum Entry-Exit-Netzzugang. Bei der Entflechtung integrierter Gasversorger, bei der Kalkulation der Entgelte, beim Engpassmanagement und beim Speicherzugang zur virtuellen bzw. physischen Erdgasspeichernutzung setzen die Verbände auf gesetzliche Verpflichtungen und Regelungen.

Darüberhinaus wird in dem Konzept gefordert, dass für die Speichernutzung diskriminierungsfreie Entgeltregeln gelten müssten, bis sich ein funktionierender Wettbewerb auf diesem Gebiet einstelle. Dabei dürfe es nur wenige Regelzonen geben, die außerdem eigentumsunabhängig betrieben werden müssten.

Das vollständige Konzept: Netzzugang im deutschen Erdgasmarkt .

Punkt-zu-Punkt-Modell

Beim Punkt-zu-Punkt-Modell zahlt der Energielieferant transaktionsgebunden die Durchleitung vom Einspeisungs- zum Entnahmepunkt. Der deutsche Gasmarkt basiert auf einem dreistufigen Modell:

  • 1. Stufe: Für den überregionalen Transport zahlt der Gaslieferant abhängig von Entfernung und Grösse der Leitungen ein entsprechendes Entgelt. Die Lieferung erfolgt vom Einspeisungspunkt in eine bestimmte Einspeisungsregion.
  •  2. Stufe: Auf regionaler Ebene gibt es sogenannte Ausspeiseregionen (Zonen). Für die Durchleitung innerhalb einer Region zahlt der Gaslieferant hier ein entfernungsunabhängiges Entgelt (=Komunalbriefmarke). Dieses basierent auf unterschiedlichen Faktoren wie Gasfluss, Gasbeschaffenheiten etc.
  • 3. Stufe: Für die Verteilung an den Endkunden (z.B. im Netz eines Stadtwerks) zahlt der Gaslieferant nochmals ein entfernungsunabhängiges Entgelt (=Kommunalbriefmarke).
Entry-Exit-Modell
Beim Entry-Exit-Modell zahlt der Energielieferant eine Einspeisungs- (=Entry) und eine Entnahmegebühr (=Exit).

Beispiel: Die EU favorisiert dieses Modell für die liberalisierten Gas-Märkte. Hier soll die Einspeisung und Entnahme (zeitlich und sachlich) unabhängig voneinander sein: Der Gaslieferant speist an einem beliebigen Punkt Gas ein (=Entry) und zahlt die lokal fällige Einspeisegebühr. Der Transportweg ist für die Berechnung der Kosten unerheblich. Zu einem andere Zeitpunkt kann dann beliebig Gas an einem verschiedenen Orten entnommen werden (=Exit). Deshalb spricht man auch von einem transaktionsunabhängigen Modell.
Exit-Modell
Bei einem Exit-Modell fallen für den Energielieferanten nur am Entnahmepunkt (=Exit) Kosten an.

Beispiel: Der deutsche Strommarkt basiert auf einem Exit-Modell. Die Einspeisung von Strom in das Stromnetz (=Entry) ist an jedem Punkt kostenlos. Entsprechend wird beim Stromverbrauch (=Exit) eine Durchleitungsgebühr an den jeweiligen Netzbetreiber in Form eines Netzentgeltes fällig.

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