Ölpreisbindung der Gaspreise abschaffen
Kommentar von Aribert Peters
(14. Juni 2008) In den Gasbezugsverträgen der Gasimporteure, der Gasverteilunternehmen und der Gasgroßkunden ist der Gaspreis oft an den Ölpreis gekoppelt. Diese Klauseln sind wettbewerbsfremd, weil sie den Gaspreis an eine Größe binden, die auf dem Gasmarkt keine Rolle spielt. Die Gaspreise laufen deshalb den rasch steigenden Ölpreisen hinterher. Die Gaskunden müssen die Zeche in Milliardenhöhe zahlen.
Die Ölpreisbindung hat deshalb den Charakter einer unerlaubten Preisabsprache und sollte von den Kartellbehörden untersagt werden.
Es gibt auf dem Gasmarkt durchaus auch schon heute Gas, das ohne Ölpreisbindung bezogen werden kann - deutlich günstiger als Gas mit Ölpreisbindung.
Hinzu kommt, dass sich der Gaspreis bei steigenden Ölpreisen um höchst unterschiedliche Beträge erhöht: Am geringsten bei den Gasimporten und am stärksten bei den Endkundenpreisen. Das lässt sich einfach empirisch beweisen und wird durch die unterschiedlichen verwendeten Preisformeln bestätigt.
Die Ölpreisbindung wird also zusätzlich mißbraucht, um entlang der Lieferkette mit steigenden Ölpreisen die Gewinne zu erhöhen. Selbst bei sinkenden Ölpreisen brauchen die Gasanbieter nichts zu befürchten, denn das Absinken der Gaspreise ist durch Vertragsklauseln gebremst ("Ersatzarbeitspreis").
Die Gasbranche ist jedoch bereits dabei, sich von den überhöhten ölpreisgebundenen Citygate-Arbeitspreisen von E.on Ruhrgas zu befreien. Es ist zu hoffen, dass der Wettbewerb um Gaskunden dazu führt, dass die Ölpreisbindung dort landet, wo sie hingehört: In den Papierkorb.