Verbraucherschützer: Gaspreis-Erhöhungen nicht
zahlen
(26. August 2004) - Der Bund der Energieverbraucher hält die
derzeitigen Erhöhungen der Gaspreise für
unbegründet. "Weil die Preise einseitig von den Gasversorgern
festgesetzt werden, müssen sie der Billigkeit nach § 315
BGB entsprechen. Erhöhungen von mehr als zwei Prozent im
Verlauf dieses Jahres sind unbillig und brauchen nicht bezahlt
werden" sagt dazu Verbandschef Aribert Peters. Er rät zur
Zahlungsverweigerung unter
Berufung auf
Unbilligkeit . Erst wenn die Gasversorger vor Gericht die
Kalkulation ihrer Preiserhöhung überzeugend darlegen,
werden die höheren Preise zur Zahlung fällig. Nach
gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs darf vorher auch
keine Versorgungseinstellung angedroht werden.
Das Ruhrgas-Märchen von der Ölpreisbindung
Die Preise, zu denen das Erdgas aus dem Ausland bezogen werden,
sind im Juni 2004 lt.
Bundesamt für Wirtschaft gegenüber dem Vorjahr um 6,4
Prozent gesunken. Die von der Ruhrgas angekündigten
Preiserhöhungen um sechs Prozent sind deshalb
unbegründet. Ruhrgas importiert 60 Prozent der deutschen
Gasmengen. Die Steigerungen des Gewinns der Ruhrgas im Jahr 2003
beweisen, dass es nicht um Kostendeckung sondern um
Gewinnsteigerung geht. "Ruhrgas kann sich nicht auf eine angebliche
Ölpreisbindung der Gaspreise berufen. Denn die Statistik der
Importpreise widerlegen dieses Märchen. Wir hoffen, dass die
Kartellbehörden diesem Monopolmissbrauch schnell ein Ende
bereiten" erklärt dazu Aribert Peters.
Die Lüge von der Weitergabe gestiegener
Gasbezugskosten
Das Erdgas in Deutschland wird von 700 Gasversorgungsunternehmen an
die Haushalte verkauft. Die Preiserhöhung der Ruhrgas
erhöht die Einkaufspreise dieser Unternehmen. Am gesamten
Verkaufspreis macht aber der Gasbezug nur etwa ein Drittel aus.
Eine sechsprozentige Erhöhung der Einkaufspreise kann deshalb
höchstens eine zweiprozentige Erhöhung der Gastarife
begründen. Die meisten Gasversorger erhöhen ihre Preise
aber um etwa zehn Prozent. Begründet wird das mit steigenden
Gasbezugskosten infolge der Ölpreisbindung. "Die Verbraucher
und die Öffentlichkeit werden für dumm verkauft. Der
unverschämte Griff in die Tasche der Verbraucher ist deshalb
so ärgerlich, weil die Gasversorger schon bisher über
alle Maßen gut am Gasverkauf verdienen".
Den Löwenanteil verdienen die örtlichen
Gasverteiler
Vom Gaspreis in Höhe von knapp fünf Cent je
Kilowattstunde wird gut ein Cent aufgewendet für den Kauf des
Gases ab deutscher Grenze, ein Cent für Steuern, ein Cent
für den Transport durch Deutschland und zwei Cent für die
letzten zehn Kilometer Transport. Den Löwenanteil des
Gaspreises geht ohnehin an das örtliche Gasunternehmen.