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Energiebezug + Erdgas + Preise + Archiv Gaspreise bis 2004

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Erdgasimportpreise Januar bis Oktober 2004 gegen Vorjahr um 7,7 % gesunken

Amtliche Zahlen bestätigen Unlauterkeit derzeitiger Gaspreiserhöhungen

Verbraucher sollten sich wehren.

(15. Dezember 2004) Das Bundesamt für Wirtschaft hat die Gasimportpreise für Januar bis Oktober 2004 veröffentlicht. Danach lagen die Importpreise im Zeitraum Januar bis Oktober 2004 um 7,7 Prozent unter den Vorjahrespreisen. Lediglich im Monat Oktober 2004 lagen die Preise um sechs Prozent über den Vorjahrespreisen. In allen anderen Monaten lagen die Importpreise des Jahres 2004 unter den Preisen des Jahres 2003. Auf eine Weitergabe dieser günstigeren Gaseinkaufspreise warten die Verbraucher bisher vergebens.
Statt die Preise zu senken haben die meisten örtlichen Gasversorger im Oktober 2004 die vierprozentige Preiserhöhung von Ruhrgas zum Anlass für eine saftige und völlig überzogene Erhöhung der Haushaltsgaspreise genommen. Angemessen wäre eine Erhöhung um etwa ein Prozent gewesen. Das entspricht dem Anteil des Gaseinkaufs am Endverbraucherpreis. Die tatsächlichen Erhöhungen lagen bei acht bis zwölf Prozent. Sie waren damit rund um den Faktor zehn zu hoch.

"Die Gasversorger haben bei der Preisgestaltung offenbar jedes Maß verloren" kritisiert Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.

Der Bund der Energieverbraucher ist der Überzeugung, dass die Gaspreise bereits schon vor der Erhöhung um etwa zwanzig Prozent zu hoch lagen. Das zeigt sich nach Ansicht des Vereins an folgenden Tatsachen: - Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Gasversorgern betragen über 30 Prozent und zeigen den Spielraum, der in den Preisen steckt.

  • Zahlreiche andere europäische Länder mit vergleichbarer Struktur haben deutlich geringere Gaspreise.
  • Die Unterschiede zwischen den Preisen für Haushaltskunden und Großabnehmern wie z.B. Kraftwerken betragen rund 80 Prozent und zeigen, dass die Haushaltsgaspreise deutlich überhöht sind.
  • Die Gewinne der Gasversorgungsunternehmen lagen schon vor der Erhöhung über den im Wirtschaftsleben üblichen Margen und haben sich ständig weiter erhöht.
  • In den vergangenen zehn Jahren sind die Haushaltsgaspreise deutlich stärker gestiegen, als durch höhere Importpreise zu rechtfertigen ist.
  • Die Preise für die Konkurrenzenergie Öl liegen seit zehn Jahren um 20 bis 40 Prozent unter den Gaspreisen.
  • Die Wertschöpfung erfolgt nach unabhängigen Untersuchungen zu 44 Prozent in der örtlichen Gasverteilung. Das dürfte kaum den tatsächlichen Kostenverhältnissen entsprechen.

Die ursprünglich bereits deutlich überhöhten Gaspreise wurden im Oktober 2004 nochmals drastisch, unbegründet und unangemessen erhöht.

Unbeeindruckt von massivsten Protesten von Verbrauchern und Öffentlichkeit hat die Gaswirtschaft für den Jahreswechsel bereits die nächsten Preiserhöhungen angekündigt. Ruhrgas und VNG Leipzig wollen ihre Preise um 12 bzw. 15 Prozent anheben. Eine Berechtigung für diese Preiserhöhung ist nicht erkennbar, weil mit sinkenden Ölpreisen auch die kurze Preisspitze des Oktober 2004 vorüber sein dürfte.

Die örtlichen Gasversorger haben sehr wohl neben der Ruhrgas auch alternative und deutlich günstigere Beschaffungsmöglichkeiten für Erdgas, z.B. über eigenen Gasimport über die Grenzübergänge in Raeren oder Bunde. Ob sie sich frei von Ruhrgas/E.on im Interesse ihrer Verbraucher umorientieren oder ob sie sich dem Preisdiktat von Ruhrgas beugen, bleibt abzuwarten. Die Preiserhöhung von Ruhrgas kann jedenfalls als alleinige Rechtfertigung für Preiserhöhungen für Haushalte nicht mehr herhalten.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt allen Verbrauchern, nur die bis September 2004 geltenden Gaspreise zu bezahlen und schriftlich den Einwand der Unbilligkeit zu machen, bis Gerichte über die Billigkeit darüber hinaus gehender Preiserhöhungen entschieden haben. "Bis dahin sind die Preise nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes völlig unverbindlich" erklärt Aribert Peters.

Die Verbraucher verlangen eine Offenlegung der Preiskalkulationen, um die Berechtigung der Preiserhöhung prüfen zu können. Die Gaswirtschaft hat sich nach eigenem Bekunden dafür entschieden, ihre Kalkulation auch in Gerichtsverfahren nicht offenzulegen. Deshalb sind Prozesse gegen Verbraucher, die die überhöhten Gaspreise nicht bezahlen nicht zu erwarten. "Verklagt mich doch endlich", fordern deshalb viele Verbraucher.

Nachdem bereits zwischen 50 und 100 Tausend Verbraucher die Zahlung der unberechtigten Gaspreiserhöhungen verweigert haben, wird dies bald um sich greifen. In der Fernsehsendung Wiso im ZDF am 13. Dezember entschieden sich 49 Prozent der Studiogäste spontan dazu, die Gaspreiserhöhung nicht zu zahlen. Hochgerechnet auf die Bundesrepublik entspricht das über acht Millionen Haushalten, die die Gaspreiserhöhungen nicht zahlen.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt auch im Interesse einer Preisgerechtigkeit, dass alle Gasverbraucher von ihren Rechten Gebrauch machen und die unbegründeten Erhöhungen nicht mehr bezahlen. Der Durchschnittshaushalt kann dadurch 50 bis 80 Euro sparen. In einer umfangreichen Internetdokumentation informiert der Bund der Energieverbraucher alle Haushalte über ihre Rechte und die richtige Vorgehensweise: www.energiepreise-runter.de

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