Abschied von der Ölpreisbindung
Großer Erfolg für Verbraucherschützer: Die Gaspreise für Privatkunden dürfen nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Zahlreiche Gaskunden können nun auf Rückzahlungen hoffen.

(24. Juni 2010) Die Klagen des Bundes der Energieverbraucher e. V. und mehrerer Privatkunden hatten Erfolg: Entsprechende Gaspreisklauseln der Rheinenergie in Köln und der Stadtwerke Dreieich wurden für unwirksam erklärt. Die Gasversorger hatten ihre Gaspreise unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht. Das stellt nach dem BGH-Urteil aber eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Die Versorger müssten die Kosten transparent darstellen.
Laut dem Urteil ermöglicht die Kopplung an den Heizölpreis unzulässige Profite, weil die Preisgleitklausel die Entwicklung der Kosten des Versorgers möglicherweise falsch abbildet. Deshalb hat er die Möglichkeit, seine Gewinne unzulässig zu steigern. Ein schutzwürdiges Interesse der Versorger liege nicht vor, teilte der Bundesgerichtshof mit. Entsprechende Klauseln seien nur berechtigt, wenn sie „bestimmt und geeignet sind zu gewährleisten, dass der geschuldete Preis mit dem jeweiligen Marktpreis für die zu erbringende Leistung übereinstimmt". Für die Lieferung von leitungsgebundenem Gas an Endverbraucher gebe es jedoch mangels Wettbewerb nach wie vor keinen Marktpreis.
Die Gaswirtschaft hat in den vergangenen Monaten bei der Gasbeschaffung von den gesunkenen Beschaffungskosten profitiert, ihre Kunden an diesen Kostensenkungen jedoch kaum beteiligt. Im Jahr 2008/2009 sind die Ölpreise um rund drei Cent je Kilowattstunde gesunken, die Gaspreise jedoch nur um etwa einen Cent.
Für den Bund der Energieverbraucher ist dies der dritte Sieg in Folge vor dem Bundesgerichtshof. Das Urteil betrifft 185.000 Kunden von Rheinenergie Köln. Weil das Unternehmen die Klausel seit 1. Februar 2006 nicht mehr verwendet, sind die entsprechenden Forderungen jedoch Ende 2009 verjährt.