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Gasabrechnungen: 42 Prozent stimmen nicht
(29. November 2004) - Bei einer Schwerpunktaktion haben Eichämter der Bundesländer geprüft, ob die Gasabrechnungen für Verbraucher vorschriftsgemäß erfolgt. Etwa zehn Prozent der bundesweit rund 800 Gasversorgungsunternehmen wurden von März bis Juni 2003 unter die Lupe genommen. Dabei ergab sich, dass 42,7 Prozent der geprüften Unternehmen die einschlägigen Vorschriften bezüglich des Effektivdrucks nicht eingehalten haben, Druck und Temperatur wurden von 24,4 Prozent nicht richtig berücksichtigt und 25,6 Prozent ermittelten das Jahresmittel des Brennwertes nicht korrekt.

Durch diese Fehler der Gasversorgungsunternehmen sind die Abrechnungen der Verbraucher fehlerhaft. Wie groß diese Fehler sind und ob Verbraucher dadurch systematisch mehr zu bezahlen haben, ist derzeit noch nicht bekannt.
Von den 17,2 Millionen Haushalten, die mit Gas heizen, sind also rund 7,2 Millionen Haushalte falsch abgerechnet worden. Aller Wahrscheinlichkeit haben sich die Unternehmen eher zu Lasten der Kunden "verrechnet". Hätte jedoch nur die Hälfte der betroffenen Haushalte mehr bezahlt, dann hätten immerhin 3,6 Millionen Haushalte mehr bezahlt, als sie eigentlich verbraucht haben. Schon bei einer Abweichung von zehn Prozent vom korrekten Verbrauchswert müsste ein Haushalt 81 Euro im Jahr zuviel bezahlen. Denn bei einem Durchschnittsverbrauch von 18.000 kWh und einem Gaspreis von 4,5 Ct/kWh zahlt der Durchschnittshaushalt 810 Euro jährlich für Gas.
Die Eichbehörden versicherten auf Nachfrage, dass es zu keinen gravierenden Abweichungen zu Ungunsten der Kunden gekommen sei. Anderfalls hätten die Eichbehörden eine Nachverrechnung gegenüber den Kunden erzwungen. In die konkreten Untersuchungsergebnisse erhielt der Bund der Energieverbraucher bedauerlicherweise keine Einsicht. Der Bericht der Eichbehörden ist auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher abrufbar unter www.energieverbraucher.de/seite536.html:
Download Abschlussbericht Eichbeh
Download Auswertung Eichbeh
Bei der Umrechnung der vom Gaszähler gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden Energie müssen Druck, Temperatur und Brennwert einbezogen werden. Das geschieht nach den Vorschriften eines Arbeitsblattes (DVGW-Arbeitsblatt G 685). Die Eichbehörden hatten überprüft, ob die Unternehmen sich an die Vorgaben dieses Arbeitsblattes halten. Jedes Jahr überprüfen die Eichbehörden landesweit etwa 20 Prozent aller Unternehmen.
Der Bund der Energieverbraucher hat die Eichbehörden aller Bundesländer um konkreten Bericht über die festgestellten Beanstandungen gebeten.
Verbraucher können an ihren Rechnungen in aller Regel nicht erkennen, ob vom Gasversorger korrekt abgerechnet wurde.
Wenn Verbraucher begründeten Zweifel an der Richtigkeit ihrer Abrechnung haben, sollten sie auf jeden Fall auch die Landeseichbehörde informieren.


