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Fernwärme - Ihr gutes Recht

Sektoruntersuchung Fernwärme des Bundeskartellamtes
(11. September 2011) Die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes zur Fernwärme dauert an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes bestätigt.
Das Bundeskartellamt berichtet in seinem Tätigkeitsbericht 2009/2010 über den Stand der Untersuchung.
In dem Beschluss bestätigt das OLG den Monopolcharakter der Fernwärme: "Bei leitungsgebundener Energieversorgung ist der örtliche Netzbetreiber jedenfalls so lange, als eine Durchleitung Dritter noch auf Schwierigkeiten stößt, als marktbeherrschend anzusehen. Diese Ausführungen treffen auf die Fernwärmeversorgung zu. Es handelt sich dabei um einen nahezu idealtypischen Monopolmarkt. Auf die Frage, in welchem Umfang – sei es durch einen Anschluss- und Benutzungszwang in Gemeindesatzungen, Verbrennungsverbote nach § 9 Nr. 23 BauGB sowie privatrechtliche Anschlusszwänge – ein Anschlussinhaber bereits rechtlich an einem Wechsel der Heizungsart gehindert ist, kommt es nicht an. Sind die Kosten des Verbrauchers bei einem Wechsel der bisherigen Heizungsart schon bei Erdgas oder Erdöl sehr hoch, erhöhen sich die Kosten bisheriger Verbraucher von Fernwärme bei einer Umrüstung durch das Erfordernis eines nachträglichen Kamineinbaus noch weiter. Die Darstellung der Betroffenen, dies sei problemlos möglich und wenig kostenaufwändig, widerspricht der Lebenserfahrung. Die marktbeherrschende Stellung des Fernwärmeversorgers verstärkt sich noch dadurch, dass – anders als in den sonstigen Fällen leitungsgebundener Energieversorgung – eine Durchleitung von Drittunternehmen nicht in Betracht kommt."
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