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Preiskopplung - Fernwärme-Klauseln checken
(01. April 2010, aktualisiert 6. April 2011) Auch die Preisklauseln von Fernwärmeverträgen unterliegen einer Inhaltskontrolle wie andere Energielieferverträge auch. Das hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 17. September 2009 entschieden (Az: 1 U 23/ 09). Zwar greift die Billigkeitskontrolle nur, wenn dem Versorger ein Ermessensspielraum für die Preisänderung zusteht. Das ist bei Fernwärmeverträgen oft nicht der Fall. Dies spielt jedoch hier keine Rolle, weil die Preisklausel gegen § 307 BGB verstößt und somit unwirksam ist.
Auch wenn die gesetzlichen Regeln für eine Preisanpassung in § 24 AVB Fernwärme gelten, so findet doch eine Klauselkontrolle nach § 305 BGB statt. Die Kopplung des Fernwärmepreises an den Preis des leichten Heizöls benachteiligt den Abnehmer unangemessen. Das Urteil festigt die Rechte der Fernwärmekunden. Es wurde vom BGH bestätigt (Az VIII ZR 272/09) und ist damit rechtskräftig.


