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Gericht kürzt überhöhte Preise
(18. September 2004) - Das Amtsgericht Potsdam hat überhöhte Grundpreise für Fernwärme für unzulässig erklärt und gekürzt (Az: 26 C 445/99). Zu recht, befand jetzt das Landgericht Potsdam (11 S 233/02).
Die Stadtwerke Beelitz hatte die Wohnungsgesellschaft zu einem Preis von 290 DM/Kilowatt beliefert, während Privatkunden nur 115 DM/ Kilowatt zu zahlen hatten. Die Weitergabe dieser ohne Grund überhöhten Preise verstoße gegen das Gebot, den vermieteten Grundbesitz kostengünstig zu bewirtschaften. Deshalb sei die Heizkostenabrechnung nicht ordnungsgemäß.


