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Anschlusszwang wegen globaler Umweltvorsorge zulässig

(September 2002) Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat Ende August 2002 (Urt. v. 21.08.02 Az: 2 L 30/00) für zulässig erklärt, dass eine Kommune einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung aus Gründen der "globalen Umweltvorsorge" festsetzen darf.

Die Zulässigkeit folge aus dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel "Umweltschutz" . Erstmalig wurde damit obergerichtlich festgestellt, dass eine Gemeinde nicht nur aus Gründen der Vermeidung einer örtlichen Luftverunreinigung einen Anschluss- und Benutzungszwang verordnen kann. Das Urteil ist sehr begrüßenswert. Kommunen werden dadurch unterstützt, eine umweltfreundliche Energieversorgung in ihrem Gemeindegebiet aufzubauen. Bisher liegt das Urteil nur mündlich vor.

 Download Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 2. September 2002 

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