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Fernwärme: Wärmemengenzähler messen falsch

(11. September 2011) Nach Untersuchungen des TÜV Rheinland unterliegen insbesondere große Wärmemengenzähler erheblichen Messunsicherheiten. Abweichungen von weit über zehn Prozent sind dabei keine Seltenheit. Dadurch kann es zu erheblichen Mehrbelastungen der Verbraucher kommen, wenn zum Beispiel die von einem Heizwerk gelieferte Wärmemenge falsch ist.

Von der Eichpflicht ausgenommen

Nach der gültigen Eichverordnung gibt es eine Ausnahmeregelung für Wärmezähler über zehn Megawatt Leistung und Wasserzähler, die mehr als 2000 Kubikmeter Wasser pro Stunde erfassen (§8 Anhang A – 28 a+g). Diese Geräte müssen nicht geeicht werden. Über Jahre können diese Zähler (auch zu Abrechnungszwecken) ungeprüft im Einsatz sein.

2531 Prüfer für Wärmemengenzähler

Vor-Ort-Kalibrierung

Der TÜV Rheinland hat ein neues Verfahren entwickelt, mit dem Zähler nachträglich geprüft und nach eichrechtlichen Bestimmungen justiert werden können. Dazu muss der Zähler weder ausgebaut werden, noch muss der laufende Betrieb unterbrochen werden. Laut TÜV kann das Verfahren die Messfehler auf unter ein Prozent senken und einbaubedingte Messunsicherheiten ausschließen. Die Vor-Ort-Kalibrierung eignet sich bei Wärmeleistungen über zehn Megawatt oder Leitungsdurchmessern von über 100 Millimetern.

Bei begründetem Verdacht auf einen falschen Wärmezähler sollten Verbraucher das Eichamt informieren.

Weitere Informationen:
TÜV Rheinland, Tel.: 0221-806-4912 oder unter www.tuv.com/tric

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