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Lange Vertragslaufzeiten sind rechtswidrig
(15. August 2002) Vertragslaufzeiten von fünf oder zehn Jahren sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm unwirksam, wenn sie im Einzelfall weder verhandelt noch ausgehandelt wurden.
Solche Verträge können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, ohne daß Strafzahlungen zu befürchten wären. Die Tankabholung muß allerdings der Kunde zahlen. Auch andere Klauseln in vielen Flüssiggas-Lieferverträgen sind rechtswidrig, wie ein Urteil des OLG Düsseldorf ergeben hat. (6 U 49/96, Urteil v. 13.2.1997)



