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Razzia bei Flüssiggas-Unternehmen

(3. Mai 2005) Wegen des Verdachts gesetzwidriger Absprachen hat das Bundeskartellamt am 3. Mai 05 bei einer bundesweiten Razzia mehrere Unternehmen der Flüssiggasbranche durchsucht. Zwölf Objekte in fünf Bundesländern seien von den durch Vertreter der Landeskriminalämter unterstützten Beamten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen untersucht worden, teilte das Amt in Bonn mit.

Angaben über die betroffenen Unternehmen machten die Kartellwächter nicht. Die Unternehmen stünden im Verdacht, den Markt aufgeteilt und sich "gegenseitig zugesichert zu haben, ihre jeweils bestehenden Kundenstämme zu respektieren", sagte Kartellamts-Präsident Ulf Böge in Bonn.

Viele Kunden wollten nach den Preiserhöhungen der vergangenen Jahre (Bild) zu einem günstigeren Anbieter wechseln, hatten jedoch keinen anderen Anbieter gefunden und hatten daraufhin das Kartellamt eingeschaltet. Bereits im Jahr 2003 hatte eine Gemeinschaft freier Flüssiggasanbieter Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.

In Deutschland heizen etwa 585.000 Haushalte mit Flüssiggas. Das sind rund drei Prozent aller Haushalte. Etwa 80 Prozent des Marktes werden von fünf kartellartig organisierten Firmen abgedeckt. Diese Firmen vermieten Tanks langfristig und verpflichten die Verbraucher mit dem Mietvertrag zum ausschließlichen Gasbezug zu dem vom Vermieter festgelegten Preis. Daneben gibt es einen freien Flüssiggasmarkt, auf dem die Preise etwa dreißig bis fünfzig Prozent unter den Preisen des Kartells liegen. Bereits durch eine einzige günstige Tankfüllung könnten Verbraucher den Kaufpreis eines eigenen Tanks erwirtschaften.

Jedoch wird Verbrauchern immer noch der freie Gasbezug auf dem Markt verwehrt und erschwert: Durch Tankmiet-und Lieferverträge schotten die Kartellfirmen ihren Markt ab und unterlaufen den Wettbewerb:

  • Die Kunden werden bei Vertragsabschluss meist falsch informiert und unterschreiben in dem Glauben, einen eigenen Tank erworben zu haben.
  • Viele Verträge haben eine unzulässig lange Laufzeit: Zulässig sind höchstens zwei Jahre, abgeschlossen wird oft auf zehn und mehr Jahre.
  • Die Verträge verpflichten meist zum ausschließlichen Gasbezug und schließen Fremdbetanken aus. Dieses Recht wird rigoros und mit allen Mitteln durchgesetzt.
  • Bei Vertragsende weigern sich die Kartellfirmen meist, die Tanks zu einem angemessenen Restwert abzugeben.
  • Die Verträge enthalten oft unzulässige Preisanpassungsklauseln. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher erfolgreich prozessiert.

Der Bund der Energieverbraucher setzt sich seit mehr als zehn Jahren für einen freien Flüssiggasmarkt ein. Er informiert im Internet ausführlich und hat auch ein Diskussionforum für betroffene Verbraucher eingerichtet.

Der Bund der Energieverbraucher berät und unterstützt Verbraucher, die aus ihrem Flüssiggasvertrag aussteigen wollen .

Er hat eine Flüssiggas-Anwalts-Hotline zu einem erfahrenen Rechtsanwalt geschaltet (Tel: 0900 123 33 80 Mo 10.00-12.00 Uhr, Di - Fr 16.00-18.00 1,86 Cent/Min).

Der Bund der Energieverbraucher informiert im Internet auch laufend über die Preise freier Flüssiggasanbieter .

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