Wenn Sie sich eine flüssiggasbetriebene Heizung einbauen
lassen wollen, holen Sie die Angebote verschiedener Firmen
über Preis für Tank, Wartung, Miete und
Installationskosten ein.
Lassen Sie sich bei Vertragsabschluß maximal nur auf eine
zweijährige Laufzeit ein! Verlängern können Sie
immer noch.
Geben Sie keine Einzugsermächtigung für Ihr Konto.
Dann haben Sie mehr Spielraum, falls Sie mit den Preisen
unzufrieden sind.
Falls Sie langfristig mit Flüssiggas heizen wollen,
empfiehlt sich der Kauf eines Behälters. Dann können Sie
auf dem freien Markt einkaufen. Achtung: Keinen
Gasabnahmevertrag für den Tank abschließen!
2. Kündigung
Verträge mit einer - in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen - vereinbarten Laufzeit über zwei
Jahre sind unwirksam und damit kündbar. Sie können sich
gegenüber ihrem Lieferanten auf das Urteil des Landgerichts
Düsseldorf vom 30.5.90, Aktenzeichen 12 O 92/89 berufen.
Ausnahme: Die Vertragslänge kam auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch zustande, ist also nicht Teil der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Siehe dazu auch {Link}.
Kommt es wegen der Kündigung zu einer gerichtlichen
Auseinandersetzung, müssen Sie nachweisen, daß die Dauer
des Vertrages vom Lieferanten, also nicht von Ihnen selbst,
festgelegt wurde. Falls bei Ihnen die Vertragslänge per
Schreibmaschine eingetragen wurde, gilt das noch nicht als
individuell ausgehandelt. Hilfreich sind Zeugen der
Verkaufsverhandlung oder Nachbarn mit ähnlichen
Verträgen. Dem Bund der Energieverbraucher können Sie
Ihren Vertrag zur Überprüfung vorlegen. Siehe dazu auch
unsere {Link}.
3. Preise
Kaufen Sie Ihr Gas im Sommer ein. Dann sind die Preise um etwa
ein Drittel günstiger.
Informieren Sie sich über die Preise der Konkurrenz.
Verhandeln Sie mit Ihrem Lieferanten, wenn das Angebot der anderen
Anbieter deutlich günstiger ist. Manche Firmen bieten sogar
eine Klausel an, die den Bezug von Fremdgas erlaubt, falls die
eigene Firma nicht zu dem Angebot der Konkurrenz liefern kann oder
möchte.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, fragen Sie den
Bund der Energieverbraucher nach dem für Sie günstigsten
Flüssiggaslieferanten. {Link}.