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Doppelwandige Tanks
(14. September 2006)
Frage:
Muss ich einen doppelwandigen Öltank haben?
Antwort:
Prinzipiell gilt bei der Öllagerung das Prinzip der Doppelwandigkeit. Bei einwandigen Tanks bietet der gesetzlich vorgeschriebene Auffangraum einen zusätzlichen Schutz. Der Auffangraum muss öldicht sein, eine zugelassene Beschichtung haben und zur Kontrolle einsehbar sein. Das heißt, die Behälter müssen einen ausreichend großen Abstand zu den Wänden haben (siehe Herstellerangaben und behördliche Zulassung).
Doppelwandige Tanksysteme sowie einwandige Tanks mit Leckschutzauskleidung bieten von vornherein die geforderte doppelte Sicherheit. So kann auf eine zusätzliche Abmauerung beziehungsweise Auffangwanne verzichtet werden. Dies gilt auch in fast allen Bundesländern für einwandige GFK-Tanks.


