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Seiten-ID: 2110
Energiebezug + Kraft-Wärme-Kopplg + Betreibermodell

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Bahn frei für Kleinstkraftwerke

(23. Dezember 2007) - Blockheizkraftwerke in Mehrfamilienhäusern rechnen sich wirtschaftlich, wenn die Bewohner den Strom selbst nutzen und klevere Verträge abschließen. Sie sparen dann hohe Kosten für die Nutzung des örtlichen Stromnetzes (rund sechs Cent je Kilowattstunde), Steuern und Abgaben. Das neue Modell ist verblüffend einfach: Die Mieter schließen sich zu einer Gemeinschaft zusammen und erzeugen den Strom in einem Blockheizkraftwerk, das ihnen ihr Vermieter zur Verfügung stellt. Dazu gründen sie eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das Blockheizkraftwerk im Keller erzeugt drei Viertel des benötigten Stroms. Überschüssige Elektrizität fließt ins öffentliche Netz.

Der Clou dabei ist, dass rechtlich gesehen jeder Mieter seinen Strom selbst erzeugt. Deshalb muss er weder Stromsteuer noch Konzessionsabgabe zahlen. Dieses Modell eignet sich auch für Eigentümergemeinschaften. Auch gewerbliche Contractoren dürfen Partner werden. Wehrt sich der eine oder andere Mieter oder Eigentümer dagegen, können sich problemlos auch die übrigen zusammenschließen. Das funktioniert auch in der Praxis in bereits über 20 Mietobjekten.

Zum Beispiel Chemnitz

Als die Mieter von zwei Wohnhäusern mit einem eigenen BHKW ans Netz wollten, sperrte sich zunächst der örtliche Stromversorger (Envia Verteilnetz). Er verlangte, dass sich jeder Mieter einzeln an das öffentliche Netz anzuschließen habe, da es sich um keine Eigenversorgung nach § 110 des Energiewirtschaftsgesetzes handle. EnergyConsulting hat daraufhin mit Unterstützung der Firma Senertec und den Elektrizitätswerken Schönau ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur eingeleitet. Die Bundesnetzagentur hat mit einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung der hauseigenen Stromversorgung aus kleinen Blockheizkraftwerken den Weg geebnet (Aktenzeichen BK6-06-071). Damit ist es möglich, dass sich die Mieter mit Strom vorrangig "selbst versorgen".

2110 Prinzip des Summenzählers der Stromversorgung bei BHKW

Quelle: Beschluss der Netzagentur

Vorteile für die Umwelt

Weil die Mieter überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen, reduzieren sie CO2-Emissionen nicht nur für den eigenen Bedarf, sondern auch noch für andere Verbraucher. Vor allem aber rechnet sich die Versorgung durch hauseigene Kleinstkraftwerke für den Hauseigentümer als "Investor" und auch für die Mieter. Im vorliegenden Fall hat der Eigentümer die Blockheizkraftwerke den Mietergemeinschaften gegen Entgelt zur Nutzung überlassen. Die Mieter bezahlen dennoch für den Strom aus den Blockheizkraftwerken deutlich weniger, als wenn sie ihre Elektrizität aus dem öffentlichen Netz vom lokalen Stromversorger beziehen.

Vorteil für den Vermieter

Die Investition in das Blockheizkraftwerk rentiert sich für den Hauseigentümer: Er bekommt von seinen Mietern mehr Geld für den Strom als vom örtlichen Stromnetzbetreiber für die Einspeisung ins Netz. Derzeit liegt die Einspeisevergütung bei rund 10,5 Cent/kWh brutto. Zwei weitere Vorteile: Entspricht die Gebäudehülle dem Neubauzustand nach EnEV (Energieeinsparverordnung), verringert ein Blockheizkraftwerk den Primär-Energie-Faktor so stark, dass der Weg zum Beispiel frei ist für einen Zuschuss durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu maximal 8.750 Euro pro Wohneinheit. Die verbesserte Primarenergiebilanz katapultiert das Gebäude im bedarfsorientierten Gebäudepass nach vorne. Jede andere Sanierungsmaßnahme, die zu diesem Effekt führt, würde deutlich mehr kosten.

Fazit

Trotz aller wirtschaftlichen und technischen Vorteile scheitern Blockheizkraftwerke meist an den schwierigen rechtlichen Fragen und an der Blockade der örtlichen Netzbetreiber. Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur und maßgeschneiderten Betreibermodellen eröffnen sich völlig neue Perspektiven für eine eigene Versorgung mit Strom und Wärme.

Energyconsult hilft

Die Ingenieurfirma Energyconsult bietet bundesweit einen umfassenden Service für Mieter-KWK an.
Energy consulting
Christian Meyer, Dipl. Ing. (FH), Mitglied im Bund der Energieverbraucher
Stegenbachstr. 13, 79232 March
Tel: 07665 947 54 53
www.energy-consulting-meyer.de



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