Mehr Geld für Strom aus Pflanzenöl: Bis 21,5 Ct/kWh
(23. Dezember 2004) Für Strom aus Pflanzenöl gibt es jetzt erheblich mehr Vergütung: je nach Größe und Technologie der Anlage bis zu 21,5 Cent/kWh.
Die Vergütung erfolgt nämlich nicht nach dem KWK-Gesetz (das ist für fossile Brennstoffe), sondern nach dem neuen seit 1.8.2004 in Kraft befindlichen EEG.
Für Anlagen bis 150 kW (bzw. genau genommen für die ersten 150 kW x 8760 Stunden = 1.314000 kWh des Jahres jeder EEG-Anlage) gibt es 11,5 Cent/kWh Einspeisevergütung für den Strom.
Hinzu kommen 6 Cent/kWh Zuschlag für nachwachsende Rohstoffe, ferner bei Wärmenutzung für den KWK-Stromanteil (also der Strom, dem auch tatsächlich genutzte Wärme gegenübersteht) nochmals 2 Cent/kWh und bei Einsatz bestimmter innovativer KWK-Technologien wie Stirlingmotor, Brennstoffzelle, Ort-Prozess oder Gasturbine, ein Innovationsbonus von nochmals 2 Cent.
Wird Strom dagegen aus Heizöl oder Gas in kleine BHKW erzeugt, dann beträgt die Vergütung 5,11 Ct/kWh nach KWK-Gesetz zuzüglich des "üblichen Erzeugungspreises", derzeit ca. 3 Ct/kWh zuzüglich der vermiedenen Netznutzungsentgelte von nochmals etwa 0,2 bis 0,5 Ct/kWh.
Wird Strom aus kalt gepresstem Frittenöl erzeugt, dann ist das ein Grenzfall zwischen Strom aus Pflanzenöl mit der hohen Vergütung nach EEG wie oben und Abfallverwertung mit Vergütung nach KWK-Gesetz wie oben dargestellt.