ED 01/20 Einladung zur Prosumertagung des Vereins (S.33)
Das Bundesumweltministerium fördert wieder Mini-KWK-Anlagen

Wieder Geld für Keller-KWK

(20. Januar 2012) Das Bundesumweltministerium fördert wieder Mini-KWK-Anlagen und hat dazu die neuen Richtlinien für die Förderung solcher Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Anträge dazu können ab 1. April beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht werden.

Neue Mini-BBHKW bis 20 kW in Bestandsbauten erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss, der nach der elektrischen Leistung gestaffelt ist: Für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW erhalten 1500, große Anlagen mit 19 kW bekommen 3450 Euro.

Voraussetzung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen: Die Primärenergieeinsparung für Anlagen kleiner 10 kW muss mindestens 15% und für Anlagen von 10 kW bis 20 kW mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten.

Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs, also eines Smart Meters, für Anlagen ab 3 kW.

Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die bis 15. März auf der Homepage www.bafa.de veröffentlicht wird. Dazu sollen bis 15. Februar die entsprechenden Herstelleranmeldungen im Bafa vorliegen.

letzte Änderung: 23.12.2018