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Abrechnung und Zähler

Der neue Markt ums Messen

Messstellenbetreiber - Keine Verordnung absehbar - Messkosten weiter lesen

Messkosten zwischen sechs und 57 Euro

Starke Unterschiede weiter lesen

Bonner Ablese-Norm

(16. März 2009) Die Bundesnetzagentur will die Marktdurchdringung mit intelligenten Zählern beschleunigen und hat zwei Festlegungsverfahren eröffnet, um bundesweit einheitliche Geschäftsprozesse und Standardverträge für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen bei Strom und Gas zu bestimmen.

Die Dialogbereitschaft der Verbände untereinander sei an Grenzen gestoßen, hieß es aus Bonn. Mit dem neuen EnWG und der seit Oktober 2008 geltenden Messzugangsverordnung muss innerhalb von sechs Jahren der möglichst flächendeckende Einsatz intelligenter Zähler erreicht werden.

Dieser Zeitplan solle ohne größere Übergangsfristen eingehalten werden, so die Agentur, die die Festlegungen für Strom und Gas möglichst wortlaut- und regelungsidentisch gestalten will.

Investitionen in intelligente Messtechnik seien die Grundvoraussetzung für Innovation und Effizienz im Energiebereich. Die derzeitige Erfassung des Energieverbrauchs bei Haushaltskunden in Deutschland sei intransparent und setze keinen Anreiz für energieeffizientes Handeln. Ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen hat die Agentur unter der www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.

Neue Freiheit für Stromkunden

Intelligente Zähler, monatliche Abrechnung: Mit dem neuen Gesetz für Stromzähler beginnt ein neues Zeitalter für Stromkunden. weiter lesen

Bei Zählervertauschung nicht nur zweijährige Rückerstattung

Wird der Stromzähler vertauscht, liege noch nicht einmal eine ordnungsgemäße Abrechnung über den Stromverbrauch vor. weiter lesen

Neue VDN-Richtlinie

Die neue Richtlinie "MeteringCode 2004" ersetzt die VDEW-Richtlinie "MeteringCode 2000" weiter lesen

Der Streit ums Messen

Bisher gehörte der Zähler dem Stromlieferanten. weiter lesen




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