Hausanschluss gehört Kunden
(15. August 2002) Der Stromversorger bekommt die Kosten für den Hausanschluss lt. Entwurf des BMWi vom Kunden bezahlt. Der Hausanschluss bleibt aber Eigentum des Stromversorgers. Es widerspricht der Logik des Geschäftslebens, dass der Kunde durch Bezahlung des Hausanschlusses nicht zu dessen Eigentümer wird.

"Mein Anschluss?"
Das Eigentum an den Hausanschlüssen sollte auf die Kunden übergehen, die den Anschluss bezahlt haben. Das hätte den weiteren Vorteil, dass die Errichtung des Anschlusses auch direkt im Auftrag des Kunden durch ein Fachunternehmen erfolgen kann. Das würde die Errichtung von Hausanschlüssen dem Wettbewerb öffnen. Das EnWG schreibt in §11 Abs. 2 vor, dass dem Interesse des Anschlussnehmers an kostengünstigen Lösungen besonderes Gewicht beizumessen ist. Allerdings hätte der Kunde auch die Sorge für die Instandhaltung und ggf. Reparatur zu tragen und die damit verbunden Kosten.