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Netzagentur reguliert Wechselprozesse
(28. Juli 2006) In dem unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlichten Papier "Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität" (GPKE) legt die Bundesnetzagentur einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate fest. Die Regeln sind für Netzbetreiber und Lieferanten rechtsverbindlich und sollen einen diskriminierungsfreien Zugang aller Netznutzer zu den Stromnetzen garantieren.
Seit der Liberalisierung des Strommarkts 1998 habe sich die mangelnde Verbindlichkeit und die unterschiedliche Ausgestaltung der Lieferantenwechselprozesse und des Informationsaustauschs als Hemmschuh bei der netzgebietsübergreifenden Belieferung von Kunden erwiesen, so die Agentur. Dies sei ein Wettbewerbsnachteil und eine Markteintrittsbarriere für neue Stromlieferanten.
Nun würden standardisierbare Geschäftsprozesse wie der Lieferantenwechsel, Lieferende und -beginn, Ersatzversorgung, Zählerstand- und Zählerwertübermittlung, Stammdatenänderung, Geschäftsdatenanfrage sowie Netznutzungsabrechnung verbindlich. Außerdem werde das bundeseinheitliche Datenformat Edifact zum elektronischen Datenaustausch eingeführt.
Wegen der nötigen Umstellung gebe es eine Umsetzungsfrist bis 1. August 2007. Die elektronische Netznutzungsabrechung müsse bis 1. Oktober 2007 umgesetzt sein. Darüber hinaus können Unternehmen neben den standardisierten Geschäftsprozessen und Datenformaten abweichende Regelungen treffen. Nach einer Übergangsfrist bis Oktober 2009 müssten Sonderlösungen allen Marktbeteiligten angeboten oder auf die Standardprozesse umgestellt werden, so die Agentur.


