Vergleichsdaten werden vorerst nicht veröffentlicht
(27. April 2006) Nachdem rund 70 Stadtwerke Eilanträge beim OLG Düsseldorf gestellt haben, um zu verhindern, dass die Bundesnetzagentur im Vergleichsverfahren Unternehmensdaten am 26. April im Amtsblatt veröffentlicht, ruderte die Agentur zurück. Sie hat die Veröffentlichung auf einen noch unbekannten Zeitpunkt verschoben und muss zunächst bis zum 2. Mai auf die Schriftsätze der Unternehmen antworten. Danach können die Unternehmen noch einmal reagieren.
Hintergrund: Nach dem EnWG darf der Regulierer in regelmäßigen Abständen einen Vergleich der Entgelte für den Netzzugang sowie der tatsächlich bei den Betreibern anfallenden Kosten durchführen. Unternehmen, deren Kosten, Erlöse oder Entgelte den Durchschnitt überschreiten, wird unterstellt, dass sie ineffizient wirtschaften. Die im Rahmen dieses Vergleichs erhobenen Daten müssen laut Gesetz veröffentlicht werden. Umstritten ist, ob dies unter Nennung des Namens und mit detaillierten Angaben geschehen soll. Der Verband kommunaler Unternehmen und der VDEW lehnen das vehement ab.