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Wettbewerb gescheitert
(30. August 2006) Der Bund der Energieverbraucher konstatiert ein Scheitern von Wettbewerb und Energiewirtschaftsgesetz. Die Regulierung ist offensichtlich nicht in der Lage, faire gleichberechtigte Wettbewerbschancen für alle Marktteilnehmer herzustellen. Der Verband fordert eine schnelle Korrektur der gesetzlichen Grundlagen. Vorrangig sei eine eigentumsmäßige Trennung des Netzbetriebs vom Energiegeschäft selbst.
Die von der Netzagentur verkündeten Senkungen der Netzentgelte bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Auch nach der Senkung bleiben die Netzentgelte sowie die Strom- und Gaspreise deutlich überhöht.
Die Senkung der Netzentgelte durch die Netzagentur wird für die Verbraucher nicht zu spürbar geringeren Strom- oder Gaspreisen führen. Zu groß sind im Vergleich zu den Senkungen die derzeitigen und angekündigten Strom- und Gaspreissteigerungen.
Die Netzentgelte beim Strom müssten von heute durchschnittlich sieben Cent auf 4,5 Cent je Kilowattstunden für Haushaltskunden sinken, fordert der Verbraucherverband. In Österreich mit schwierigerer Topographie liegt man bei 4,1 Cent, in Frankreich mit seinen weiten Flächen bei 4,8 Cent. Auch in Deutschland gibt es Versorger, die mit Entgelten unter 5 Cent auskommen. Beim Gas müssten die Netzentgelte von derzeit 1,35 Cent auf 0,7 Cent je Kilowattstunde für Haushaltskunden gesenkt werden.
Wenn in Deutschland beim Strom nur eine Absenkung von zehn Prozent möglich ist, dann bleiben die Netzentgelte deutlich überhöht und der Wettbewerb hat weiterhin keine Chance. Nur gut zwei Prozent der deutschen Haushalte haben den Stromanbieter gewechselt. Das liegt auch an den geringen Strompreisunterschieden und den überhöhten Netzentgelten.
Die Hoffnungen auf die Regulierung sind damit enttäuscht worden. Es wird nun klar, dass die Regulierung nicht in der Lage ist, die Netzentgelte auf ein wettbewerbstaugliches Niveau zu senken. Das ist nicht Schuld der Bundesnetzagentur. Die Ursache dafür sind die unzureichenden gesetzlichen Vorgaben. Denn die Energiewirtschaft hat daran tatkräftig und zum eigenen Vorteil mitgewirkt.
Es wird damit offensichtlich, dass weder der Wettbewerb, noch die Regulierungsbehörden die Verbraucher vor überhöhten Strom- und Gaspreisen schützen können.
Der Wettbewerb muss scheitern, solange die Strom- und Gasnetze im Besitz der Energiekonzerne bleiben. Man stelle sich vor, Volkswagen wäre Eigentümer der Autobahnen und könnte auch noch die Maut bestimmen.
Die europäischen Regulierungsbehörden fordern deshalb alle eine eigentumsmäßige Entflechtung von Netz, Erzeugung und Vertrieb. Als einziges Land der EU hat nur Deutschland dieser Forderung nicht zugestimmt.
Die österreichische Regulierungsbehörde widmet der Entflechtung einen eigenen Bericht mit 40 Seiten Umfang. Der gerade vorgelegte 128 Seiten starke erste Monitoringbericht der deutschen Bundesnetzagentur enthält gerade eine Seite zum Thema Entflechtung und eine einzige Seite über Verbraucheraspekte.
Deutschlands Verbraucher fordern einen funktionierenden Wettbewerb. Dies ist nur durch eigentumsmäßige Trennung der Netze vom Energiegeschäft möglich. Der Bundestag muss diese Aufgabe im Interesse von Verbrauchern und Wirtschaft sofort angehen.


