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Energiebezug + Strom + Ihr gutes Recht + Energierechtsnovelle 2004/5

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Verbrauchererwartungen an das neue Energierecht

Wichtigste Punkte sind:

  • Netztarife nicht an historische Kosten sondern an effizienter Leistungserbringung ausrichten.
  • Haftung des Netzbetreibers für Spannungsausfälle ist unabdingbar.
  • Für die Anzahl und Dauer von Netzausfällen muss eine Obergrenze gesetzlich vorgegeben werden.
  • Befugnisse des BMWA einschränken und Rechtsweg analog zur Telekommunikation ausgestalten.
  • Dezentrale Erzeugung darf nicht benachteiligt werden.

Download Verbrauchererwartungen an das neue EnWG 16.10.04 (43.83 kB)

Zum besseren Verständnis eine kleine Geschichte:

Am 2. September 04 fällt im Raum Trier Luxemburg für drei Stunden der Strom großflächig aus. Ampeln fallen aus, Fahrstühle bleiben stecken, Personen müssen aus Achterbahnen gerettet werden usw.

Was in Deutschland keiner für möglich hielt, ist einfach passiert. Nach dem n-1 Prinzip hätte das garnicht passieren dürfen. Denn der Ausfall eines Betriebsmittels muss durch andere ersetzbar sein.

Aber dann: Die verantwortliche RWE sind nicht in der Lage, den Fehler zu finden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, aber nur auf Anzeige des RWE gegen einen vermuteten Terroristen. Gegen RWE selbst wird nicht ermittelt. Das Wirtschaftsministerium des Landes interessiert sich nicht für den Fall und stellt keine eigenen Untersuchungen an. So wird die Ursache des Fehlers ungeklärt bleiben, bzw. wird die Darstellung der RWE ohne kritische Prüfung bleiben.

Die Fernsehsendung ARD Kontraste am 28. Oktober 2004 griff das Thema auf.

Offensichtlich war in die Netzsicherheit von RWE zu wenig investiert worden, Schalter waren nicht erneuert worden usw.

Die Geschichte lehrt uns folgendes:

  • Der Zustand der deutschen Netze ist schlechter, als wir bisher angenommen haben.
  • Die Netzbetreiber weigern sich, einen angemessenen Teil der vereinnahmten Netzentgelte in die Netz zu investieren (18 Mrd. werden vereinnahmt, 2 Mrd. investiert)
  • Eine staatliche unabhängige Kontrolle der Versorgungssicherheit gibt es nicht.

Was ist daraus für das neue Energiewirtschaftsgesetz zu lernen?

  • Die Versorger müssen künftig für die Schäden aus Versorgungsunterbrechnungen wirtschaftlich geradestehen, damit sie ein Eigeninteresse an einer sicheren Versorgung entwickeln. Nach derzeitigem Recht haben Versorgungsstörungen für Netzbetreiber keinerlei wirtschaftliche Folgen. Auch das neue Energierecht will diesen Zustand beibehalten!!!!!!!
  • Die maximale Dauer von Versorgungsunterbrechnungen muss gesetzlich festgelegt werden. Denn die Höhe der Netzentgelte ist nur sinnvoll festzulegen, wenn die dafür zu erbringende Leistung auch klar definiert wird: Als Norm für die Zuverlässigkeit der Versorgung. Die bestehenden Normen geben das nicht her. Überschreitungen müssen wirtschaftliche Sanktionen nach sich ziehen!
  • Die geschädigten Kunden und Betriebe müssen entschädigt werden. Sie erreichen mich wieder ab dem 31. Oktober 2004.

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