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Gesetz in den Bundestag eingebracht Es ist jetzt ein Dreistufenmodell geplant:

Gesetz in den Bundestag eingebracht

(02. November 2004) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 14.10.2004 in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 15/3917Download Gesetzentwurf Bundesregierung v. 14.10.04 BT 15/3917). Anlage des Gesetzentwurfs ist die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz (Bundesratsdrucksache 613/04).

Die Bundesregierung hat aufgrund der Bundesratsstellungnahme den Entwurf deutlich verschärft.

Es ist jetzt ein Dreistufenmodell geplant:

  • Die erste Stufe sieht vor, dass Unternehmen, die die Preise bereits erhöht haben, von der Regulierungsbehörde mit besonderer Aufmerksam keit betrachtet werden.
  • Im Zentrum der zweiten Stufe soll eine Ex-ante-Prüfung stehen.
  • Die dritte Stufe enthält Anreizmechanismen. Damit sind Prozesse ständigen Lernens und ständigen Monitorings gewährleistet, da wir eine Anreizregulierung nur erreichen werden, wenn wir die Prozesse permanent auswerten, auf ihre Wirkungen hin kontrollieren und effizienter machen.

Der Entwurf wurde im Bundestag am 28.10.2004 diskutiert (Protokoll 15/135, S. 12400 bis 12415

Download BT Sitzungsprotokoll 28oktober 04 15/135).

Der Bundestag hat beschlossen: "Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 15/3917, 15/3998, 15/3923 und 15/4069 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Vorlage auf Drucksache 15/4037 soll federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung an den Innenaus-schuss, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? -Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen".

letzte Änderung: 27.03.2015