Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Energieverbraucher warnen vor maroden Stromnetzen: Gesetzliche Regelung erforderlich.
(26. Januar 2005, aktualisiert 16:22) Der Bund der Energieverbraucher hat in einem Schreiben an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor einer fahrlässigen Vernachlässigung der Versorgungsqualität im geplanten neuen Energiewirtschaftsgesetz gewarnt.
Der Verein sieht die Sicherheit und Preiswürdigkeit der Stromversorgung in Deutschland durch das neue Energiewirtschaftsgesetz gefährdet.
Vor der Energiemarktliberalisierung im Jahr 1998 haben die Versorgungsunternehmen alle Kosten für das Stromnetz auf die Strompreise aufgeschlagen. Das hat die Strompreise nach oben getrieben, aber auch die Netze gut und sicher gemacht.
Seit 1998 sind die Kosten für die Netznutzung um das Dreifache gestiegen, die Investitionen in die Netze sind jedoch drastisch teilweise auf ein Drittel zurückgegangen (vgl. Ausschuss für Wirtschaft u. Arbeit, Ausschussdrucksache 15(9)1511, S. 218).
Derzeit werden Netzkosten geltend gemacht werden, unabhängig davon, wieviel in die Netze investiert wird. Von den Netznutzungsentgelte in Höhe von ca. 18 Mrd. Euro jährlich wird nur ein geringer Teil in die Netze investiert worden (ca. 2 Mrd. Euro). Die Verbraucher zahlen also heute mehr für die Netze und bekommen weniger Sicherheit dafür. Das ist die Folge der fehlenden Regulierung. Deshalb ist die Netzqualität und die Versorgungssicherheit in Deutschland drastisch gesunken. Mehrstündige regionale Stromausfälle (Region Trier am 2.9.2004) sind möglich, ohne dass der Netzbetreiber (RWE) selbst nach monatelangen Untersuchungen die Ursache dafür finden kann.
Eine unabhängige Untersuchung (SAG) hat den gefährlich schlechten Zustand deutscher Netze bestätigt (vgl. www.energieverbraucher.de/seite1293.html).
Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesen Zustand nicht ändern. Denn er regelt an keiner Stelle, wie sicher denn die Leitungsnetze künftig sein müssen. Es gibt dafür auch keine annähernd befriedigende technische Norm.
Der Gesetzentwurf regelt auch nicht, was die Folge unzureichender Netzqualität für die Versorger ist, die für die Erhaltung dieser Netze jahrelang bezahlt worden sind. Der Gesetzentwurf ist fahrlässig einäugig in Bezug auf die Versorgungsqualität.
Die Abgeordneten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Versorgungsqualität im Gesetz klar definiert wird und die Netzbetreiber zu deren Einhaltung verpflichtet werden. Andernfalls lassen sich Netzentgelte nicht festlegen, weil die zu erbringende Leistung unbestimmt bleibt. Anders als derzeit müssten künftig die Netzbetreiber finanziell für die Folgen schlechter Netzqualität haften und nicht die Verbraucher.
Investitionen in die Stromnetze wird es nicht geben, wenn man den Netzbetreibern noch höhere Netznutzungsentgelte zubilligt. Auch eine Bemessung der Netzentgelte an den tatsächlichen Investitionen führen zu überhöhten und überflüssigen Ausgaben. Vielmehr muss die Netzqualität klar definiert werden. Und die Netzbetreiber müssen für deren Nichteinhaltung mit ihrem Gewinn haften und dürfen die Ausfallkosten nicht auf die Verbraucher umwälzen.
Ein internes Papier der Energiekonzerne bestätigen die Befürchtungen und verdeutlicht den dringenden gesetzgeberische Handlungsbedarf. In einem internen Grundsatzpapier von EnBW, E.on, RWE und Vattenfall Europe vom 9. November konkretisieren die Vorstandsvorsitzenden die Forderungen, die sie am 6. November 2004 mit Wirtschaftsminister Clement besprochen haben. Dabei wird klar ausgesprochen, dass man bei unzureichender Rendite Risiken für die Versorgungssicherheit inkaufnehmen wird.
Die unterlassenen Investitionen der vergangenen sieben Jahre werden zum politischen Druckmittel umfunktioniert: Nur bei guter Rendite investieren wir ausreichend!
Höchst aufschlussreich dürfte die Rendite sein, die diese Firmen mit dem Netzbetrieb derzeit erzielen.
Wir zitieren wörtlich aus dem uns vorliegenden Papier:
"1. Investitionen Von den vier beteiligten Unternehmen EnBW: E.ON, RWE und Vattenfall Europe sind bis 2010 Investitionen in die Stromnetze in der Größenordnung von € 9,3 Mrd. geplant.
Bei einem Drittel der Investitionen handelt es sich um Investitionen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, die unabhängig von der Rentabilität durchgeführt werden müssen, beispielsweise für den Netzanschluss von Neukunden bzw. Investitionen für ausgefallene Betriebsmittel.
Zwei Drittel des heutigen Investitionsvolumens sind damit disponibel und vom Rentabilitätsgrad abhängig, den das zukünftige Regulierungsregime zulässt.
Bei einem Drittel dieser Investitionen handelt es sich um Modernisierungs- und Erneuerungsinvestitionen zur Erhöhung/Beibehaltung der Versorgungssicherheit, die bei unzureichender Rentabilität (verglichen mit dem vom Kapitalmarkt vorgegebenen Renditenniveau) nicht vorgenommen würden, sondern unter Inkaufnahme von Risiken für die Versorgungssicherheit gestrichen oder verschoben würden."