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Energiebezug + Strom + Ihr gutes Recht + Energierechtsnovelle 2004/5

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Energiewirtschaftsgesetz: Regierungskoalition hat versagt

(21. März 2005) Die rot-grüne Regierungsmehrheit hat sich am 10. März auf Änderungen am Regierungsentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes geeinigt. Das Ergebnis ist enttäuschend: Die zahlreichen Kritikpunkte und Änderungsvorschläge von Seiten der Verbände und des Bundesrates blieben meist unberücksichtigt. Der Gesetzentwurf sichert statt der Versorgungssicherheit die Erträge der Energiewirtschaft. Das Gesetzesungetüm ist unnötig komplex. Wesentliche Inhalte sind Gegenstand von Verordnungen, die noch nicht einmal im Entwurf vorliegen und dem Bundeswirtschaftsministerium weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten einräumen.

Stichwort: Zielbestimmung

In § 1 des Gesetzentwurfs wird eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Strom- und Gasversorgung als Gesetzesziel festgelegt. Neu von der Regierungskoalition eingefügt wurde das Ziel der Effizienz. Das ist richtig und daran muß auch festgehalten werden.

Stichwort: Versorgungssicherheit

Die von der Regierungskoalition neu eingeführte Berichtspflicht zur Versorgungssicherheit (§12) reicht nicht aus, um die künftige Leistungsfähigkeit der Versorgungsnetze zu sichern. Eine Verpflichtung der Netzbetreiber zur Erhaltung und Ausbau der Netze in versorgungssicherndem Umfang enthält das Gesetz nicht. Darin unterscheidet sich das Gesetz vom bis 1998 geltenden Energiewirtschaftsgesetz, das eine solche Verpflichtung enthielt.

Stichwort: Anreizregulierung

Die Nettosubstanzerhaltung wird in § 21 des Gesetzentwurfs festgeschrieben. Daran hält die Regierungskoalition fest. Damit findet der zentrale Bestandteil der bisherigen Entgeltkalkulation der Verbändevereinbarung Eingang in das künftige Gesetz. Gerade diese Regelung hat zu den derzeit weit überhöhten Netznutzungsentgelten geführt. Sie garantiert nicht nur, dass sämtliche Kosten der Netzbetreiber über die Netznutzungsentgelte von den Verbraucher aufzubringen sind, sondern dass auch fiktive Kosten umgelegt werden dürfen. Die von der Regierungskoalition neu eingeführte Anreizregulierung in § 22 garantiert den Unternehmen die Nettosubstanzerhaltung als Untergrenze der Anreizregulierung. Damit wird die Anreizregulierung zur Farce.

Stichwort: Liberalisierung des Messwesens

Hier bringt der Koaltionsentwurf eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Vorlage des Wirtschaftsministeriums: Das Meßwesen wird dadurch dem Wettbewerb geöffnet. An dieser Verbesserung muss festgehalten werden.

Stichwort: Unabhängigkeit von den Interessen der Versorgungswirtschaft und Gestaltung des Rechtswegs

Unverändert handelt es sich um ein Gesetz, dass durch die zahlreichen Rechtsverordnungen und die Aufsicht über die Regulierungsbehörde sehr stark vom Bundeswirtschaftsministerium abhängt, das bekanntermaßen der Versorgungswirtschaft nahe steht. Die Gestaltung des Rechtsweges ist mit gutem Grund kritisiert worden. Hier wurde der Gesetzentwurf nicht geändert und weist nach wie vor gravierende und nicht akzeptable Mängel auf.

Stichwort: Tarife für Haushaltskunden

Die Tarifaufsicht der Bundesländer wurde von der Regierungskoalition ersatzlos gestrichen. Die Tarife für Haushalte sollen entsprechend einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums gebildet werden, die noch nicht einmal im Entwurf vorliegt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Schutzregelung für kleinere Gewerbekunden wurde nicht aufgegriffen. Die Versorgungsbedingungen für Haushaltskunden sollen in einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums festgelegt werden, für die ebenfalls noch nicht einmal ein Entwurf vorliegt. Die Grundsätze dieser Verordnung wurden nicht wie von den Verbraucherverbänden gefordert in das Gesetz eingefügt.

Stichwort Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung bleibt Sache jedes Versorgers. Die geforderte unabhängige Überprüfung der Versorgerangaben wurde in den Gesetzentwurf eingefügt.

Fazit:

Der Gesetzentwurf enthält gravierende Mängel. Der Bund der Energieverbraucher sieht in dem Gesetzentwurf deshalb keine geeignete Basis für die künftige Strom- und Gasversorgung. Er empfiehlt die Einsetzung einer gemeinsamen Expertengruppe von Bundestag und Bundesrat, die das Gesetz vor allem vereinfachen, die künftige Netzqualität sichern und durch die Regulierung eine nachhaltige Senkung der Netznutzungsentgelte bewirken muss. Die Entwürfe der Regierungskoalition können von den Internetseiten von energieverbraucher.de heruntergeladen werden. (www.energieverbraucher.de/seite1248.html)

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