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Bundesrat: Energiewirtschaftsrecht grundlegend überarbeiten Gesetzentwurf ist unzureichend

Bundesrat will eine grundlegende Überarbeitung des Energiewirtschaftsrechts

(29. April 2005) - Zum Energiewirtschaftsrecht hat der Bundesrat heute den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen. Das vom Deutschen Bundestag vorgelegte Gesetz genügt nach Ansicht des Bundesrates nicht seiner Zielsetzung, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu gewährleisten. Einer Überarbeitung bedürfe das Gesetz insbesondere in folgenden Themenbereichen:

  • Entgeltgenehmigung "ex ante",
  • Ausgestaltung der Anreizregulierung,
  • Netzentgeltbildung und Kalkulationskriterien,
  • Entflechtungsregeln (inklusive steuerlicher Aspekte),
  • Netzzugang, * Berichtspflichten, Stromkennzeichnungspflicht,
  • Finanzierung der Regulierungskosten,
  • Liberalisierung des Zähl- und Messwesens,
  • Systemverantwortung der Netzbetreiber,
  • Beteiligung der Länder an der Regulierung (einschließlich der Regelung der Gebühren),
  • Erhalt des Aufkommens der Konzessionsabgaben.

Dabei soll auch eine Vielzahl bürokratischer Regeln, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark belasten, reduziert werden.

Drucksache 248/05 (Beschluss)

letzte Änderung: 27.03.2015