Verzögerung absehbar
(25. Mai 2005) Das vollmundig angekündigte Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes zum 1. Juli 2005 erweist sich, wie so oft vorher schon, als reines Wunschdenken. Der Vermittlungsausschuss wird für eine Einigung selbst im besten Fall mehr Zeit benötigen, als dem gegenwärtigen Bundestag zur Zustimmung verbleibt. Ob der Vermittlungsausschuss angesichts der komplexen Materie und der Fülle strittiger und ungelöster Fragen bis zur nächsten und letzten Sitzung des Bundesrates vor der letzten Sitzung des Bundestages am 17. Juni eine Zustimmungsfähigen Kompromissvorschlag finden und schriftlich fixieren kann, wird von Experten für unwahrscheinlich gehalten.
Eine Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten ist damit praktisch in dieser Legislaturperiode unmöglich.
Ein neu gewählter Bundestag muss jedoch das Gesetz völlig neu einbringen, diskutieren und beschliessen.
Es ist zu hoffen, dass zum 1. Juli 2006 das Gesetz schließlich in Kraft tritt. Jede Verzögerung des Regulierungsbeginns kostet die Verbraucher monatlich mindestens 500 Millionen Euro höhere Kosten für Strom und Gas.