Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Die Einigung im Detail
Verbraucherfreundlichkeit und Effizienz an erster Stelle
(16. Juni 2005) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 15. Juni 2005 den Kompromiss zum Energiewirtschaftsgesetz gebilligt. Noch in dieser Woche soll der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Damit kann das Energiewirtschaftsgesetz zum 1. Juli in Kraft treten, nachdem es im Bundesanzeiger veröffentlicht und vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden ist.
Zum Vermittlungsergebnis gehören auch Änderungen an den vier zugehörigen Verordnungen. Über diese Änderungen wird der Bundesrat am 8. Juli abstimmen, nachdem sie am 23. Juni im zuständigen Bundesratsausschuss behandelt werden. Wenn das Bundeskabinett den geändert beschlossenen Verordnungen zustimmt, können auch diese Anfang August in Kraft treten.
Der Bund der Energieverbraucher hat das Vermittlungsergebnis begrüsst: Das Gesetz komme zwar der Versorgungswirtschaft entgegen und gefährde die Versorgungssicherheit. Jedoch sei auch ein schlechtes Gesetz besser als kein Gesetz.
Als grossen Erfolg sieht der Bund der Energieverbraucher die Festlegung des Gesetzes auf eine möglichst verbraucherfreundliche und effiziente Energieversorgung (EnWG § 1 Abs. 1). Diese Formulierung hat auf Vorschlag des Bundes der Energieverbraucher Eingang in das Gesetz gefunden. Diese Vorgabe gelte es nun zu verwirklichen.
Download EnWG Einigungspapier des Vermittlungsauschusses Download Energiewirtschaftsrecht Beschluss
Beschlusstext des Bundestages vom 15. April 2005 (BR 248/05), auf den sich die Änderungen beziehen Download EnWG v. 07. Juli 2005
Vom VIK konsolidierte Gesamtfassung EnWG vom 21. Juni 2005 Download EnWG Fassung vom 21. Juni 2005
Die Verordnungen:
Download GasNZV Stand 14. Juni 2005
Download GasNEV Stand 14. Juni 2005