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"D-Day" nochmals verschoben
(1. Juli 2005) Anders als angekündigt tritt das neue Energiewirtschaftsgesetz nicht am heutigen Tag in Kraft. Das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz muss noch vom Bundeskabinett unterzeichnet werden, wird dann dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt, wird dann im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt Tags darauf in Kraft.
Derzeit liegt das Gesetz dem Bundeswirtschaftsminister zur Unterschrift vor.
Mit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes geht eine
unrühmliche Kette von Verzögerungen und Verschleppungen
zu Ende. Verbraucher wurden dadurch mit Milliarden von Euro
überhöhten Strom- und Gaspreisen belastet.
Das Gesetz setzt die von der EU-Kommission am 26. Juni 2003 beschlossenen Richtlinien für den Strom- und Gasmarkt in deutsches Recht um. Auf diese Richtlinien hatte sich der EU-Ministerrat am 25. 11.2002 geeinigt. Die Richtlinien schreiben eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens 1. Juli 2004 vor.
Die vorangegangenen EU-Stromrichtlinie aus dem Jahr 1996 war in
Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998
umgesetzt worden. Die EU-Gasrichtlinie aus dem Jahr 1998 wurde von
Deutschland durch Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom
23. Mai 2003 mit zwei Jahren Verspätung umgesetzt.
Obwohl der Richtlinieninhalt bereits seit 2002 bekannt war, beschloss das Bundeskabinett erst am 28. Juli 2004 einen Gesetzentwurf und leitete ihn an den Bundestag weiter.
Am 16. Juli 2004 legte der Bund der Energieverbraucher
Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Verschleppung der
Richtlinie in Deutschland ein, die Verbraucher monatlich mit
Mehrkosten von 500 Mio. bis 1. Mrd. Euro belaste. Die EU-Kommission
leitete gegen Deutschland in der Folge ein
Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der
Richtlinie ein.
Der Bundestag beschloss das Gesetz dann am 15. April 2005. Am 13. Juni 2005 einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine Kompromis, dem inzwischen sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben.


