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Energiebezug + Strom + Ihr gutes Recht + Energierechtsnovelle 2004/5

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Neues Energiewirtschaftsgesetz

vom Bundespräsidenten unterzeichnet

Tricksereien der Stromwirtschaft blieben erfolglos

(11. Juli 2005) Am 13. Juli 2005 wird das neue Energiewirtschaftsgesetz nun endgültig in Kraft treten ( Download EnWG v. 07. Juli 2005 (4.3 MB)). Das Energiewirschaftsgesetz und die vier ersten Verordnungen dazu sind damit in trockenen Tüchern.

Die Versuche der Stromwirtschaft, in letzter Minute noch den Vermittlungskompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat durch einen Bundesratsbeschluss nachträglich zu kippen, sind gescheitert. Allein der Versuch einer derartigen Einflussnahme ist eine Ungeheuerlichkeit, kommentiert der Bund der Energieverbraucher.

Das sind die wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzes:

Die Aufsicht der Länder über die Stromtarife für Stromtarifkunden wird in zwei Jahren ersatzlos aufgehoben.

Die Bundesnetzagentur, die frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, muss ab sofort alle Netzentgelte für Strom- und Gas genehmigen. Grundlage sind die ebenfalls beschlossenen Verordnungen, die aber leider die überhöhten Kalkulationsansätze der Stromwirtschaft übernommen haben ("Nettosubstanzerhaltung").

Ab 2007 werden die Netzentgelte voraussichtlich von der Nettosubstanzerhaltung auf eine Anreizregulierung umgestellt. Dadurch werden Netzbetreiber zur Weitergabe von Kostensenkungen an die Netznutzer angehalten.

Die Durchleitung von Gas durch fremde Netze wird erleichtert. Dadurch wird der Wettbewerb auf dem Gasmarkt erleichtert, so dass Haushaltskunden auch den Gasanbieter wechseln können.

Künftig muss auf der Stromrechnung der Anteil von Atomkraft, Kohle und Wasser an der Stromerzeugung angegeben werden.

Das Monopol des Netzbetreibers auf die Messung des Strom- und Gasverbrauchs wird aufgehoben. Der Verbraucher kann künftig auch private Firmen mit der Messung beauftragen. Dadurch können Kosten gesenkt werden.

Der Bund der Energieverbraucher kommentiert das neue Gesetz: "Die lange Verzögerung des Gesetzes hat die Verbraucher Milliarden Euro gekostet. Deshalb begrüßen die Verbraucher das Inkrafttreten des Gesetzes. Die Einflussnahme des Bundesrates hat wichtige Korrekturen erzwungen. Nun kommt es darauf an, dass die zahlreichen Verordnungen das Interesse der Verbraucher an günstigen und effizienten Lösungen berücksichtigen. Die Verbraucherfreundlichkeit ist neben der Zuverlässigkeit, der Umweltfreundlichkeit, der Kostengünstigkeit und der Effizienz künftig die oberste Maxime für die Strom- und Gasversorgung.

Eine Kostensenkung wie durch die Liberalisierung des Telefonmarktes kann man allerdings nicht erwarten.

Das Gesetz schützt Verbraucher keinesfalls vor überhöhten Strom- und Gaspreisen.

Alle Verbraucher sollten die Zahlung überhöhter Strom- und Gaspreise mit Verweis auf die fehlende Billigkeit verweigern. Im Unterschied zum neuen Energierecht und dem Kartellrecht kann sich jeder Verbraucher damit sofort und erfolgreich zur Wehr setzen", so Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.

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