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Kartellrechtsverschärfung vom Bundeskabinett beschlosssen
(6.Mai 2007) Das Bundeskabinett hat am 25. April 2007 eine Verschärfung des Kartellrechts beschlossen. Ziel der bis 2012 befristeten Vorschrift ist es, die bestehende Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden zu schärfen, bis neue Kraftwerke gebaut sind und neue Anbieter in den Markt kommen.
Die Kartellbehörden sollen in die Lage versetzt werden, Missbräuche im Energiesektor leichter nachzuweisen und effektiver zu bekämpfen.
Vorgesehen sind vor allem
- größere Auswahlmöglichkeiten der Kartellbehörde hinsichtlich möglicher Vergleichsunternehmen bzw. Vergleichsmärkte
- die Klarstellung des Verbots von Entgelten, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten
- eine Beweislastumkehr zu Lasten der Energieversorger bei den Rechtfertigungsgründen
- die sofortige Vollziehbarkeit von kartellbehördlichen Missbrauchsverfügungen.


