Inhalt
Bundestag beschliesst Kartellrechtsverschärfung
(16. November 2007) Der Bundestag hat eine Verschärfung des Kartellrechts durch Einfügung eines neuen § 29 beschlossen, der bis 2012 gelten soll:
§ 29 Energiewirtschaft
Einem Unternehmen ist es verboten, als Anbieter von Elektrizität oder leitungsgebundenem Gas (Versorgungsunternehmen) auf einem Markt, auf dem es allein oder zusammen mit anderen Versorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen, indem es
1. Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmen oder von Unterne hmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, das Versorgungsunternehmen weist nach, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist, wobei die Umkehr der Darlegungs- und Beweislast nur in Verfahren vor den Kartellbehörden gilt, oder
2. Entgelte fordert, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Kosten, die sich ihrem Umfang nach im Wettbewerb nicht einstellen würden, dürfen bei der Feststellung eines Missbrauchs im Sinne des Satzes 1 nicht berücksichtigt werden. Die §§ 19 und 20 bleiben unberührt.
Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen. Mit einem Inkrafttreten zum 1.1.2008 wird gerechnet.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Verschärfung
begrüsst. Er hat jedoch bedauert, dass auf Betreiben der
Versorgungswirtschaft der ursprüngliche Gesetzesentwurf
wesentlich entschärft wurde: "Offenbar ist der Bundestag
wieder einmal vor den wahren Gesetzgebern im Land eingeknickt"
bedauerte der Vereinsvorsitzende Aribert Peters.


