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Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen zahlreiche Gasversorger ein

(11. März 2008) Wie das Bundeskartellamt am 05.03.2008 mittelte, hat es auf Basis des neuen § 29 GWB Missbrauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorger wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Eine vorangegangene bundesweite Untersuchung der Gaspreise aller in diesem Geschäftsfeld etablierten Gasversorger habe gezeigt, dass teilweise erhebliche Preisabweichungen von 25 Prozent bis 45 Prozent und mehr zwischen den Unternehmen bestünden. Betroffen seien Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind.
Kartellamt vergleicht reine Verbrauchspreise ohne Netzentgelte und Steuern
Das Bundeskartellamt hat bei dem Vergleich derjenigen Gaspreise, die die Endverbraucher zahlen, die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Dies eröffne eine wesentlich präzisere Beurteilungsgrundlage und werde voraussichtlich kaum Raum für die betroffenen Unternehmen lassen, sich durch Besonderheiten in ihrem Liefergebiet zu rechtfertigen. Steuern und Abgaben machten durchschnittlich einen Anteil von 29 Prozent an dem Bruttopreis aus, die von den Regulierungsbehörden geprüften und genehmigten Netzentgelte 16 Prozent. Die vom Bundeskartellamt untersuchten Preisbestandteile machen daher gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den der Bürger auf seiner Rechnung sieht und die auf den bekannten Internetportalen verglichen werden.
Gasversorger erzielten 2006 einen Umsatz von etwa 17,28 Milliarden Euro
Von den Verfahren konkret betroffen ist der Markt für die Belieferung von Standardlastprofilkunden, das heißt nicht leistungsgemessenen Haushalts- und Gewerbekunden, mit Erdgas. Der Erdgasabsatz in Deutschland an Haushalt und Gewerbe betrug im Jahr 2006 cirka 480 Milliarden Kilowattstunden; die Gasversorger erzielten mit der Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden einen Umsatz in Höhe 17,28 Milliarden Euro. Die Missbrauchsverfahren gegen die betroffenen Unternehmen betreffen mit cirka vier Millionen Kunden und einem Absatzvolumen von geschätzt cirka 100 Milliarden Kilowattstunden knapp 20 Prozent des Marktes.
Auch Landeskartellbehörden leiten Verfahren ein
Von den cirka 770 Gasversorgungsunternehmen in Deutschland fallen nur knapp 30 Unternehmen mit bundeslandübergreifender Grundversorgung originär in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der jeweiligen Landeskartellbehörde. Einige Landeskartellbehörden haben ebenfalls bereits Verfahren eingeleitet. Zudem haben viele Landeskartellbehörden auf Antrag des Bundeskartellamtes einige Gasversorger mit hohen Gaspreisen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an das Bundeskartellamt abgegeben bzw. beabsichtigen, dies zu tun. Weitere Verfahren werden daher möglicherweise folgen.
Präsident des Kartellamtes: Kostenvorteile werden nicht an Kunden weitergegeben
Für Kartellamtspräsident Heitzer lässt das Untersuchungsergebnis nur einen Schluss zu, nämlich dass die Wettbewerbsintensität im Bereich der Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden mit Gas immer noch erschreckend gering ist: «Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten. Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert. Die Welle von Gaspreiserhöhungen werden wir auf ihre Missbräuchlichkeit hin überprüfen.»

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