Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen zahlreiche
Gasversorger ein
(11. März 2008) Wie das Bundeskartellamt am 05.03.2008
mittelte, hat es auf Basis des neuen § 29 GWB
Missbrauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorger wegen des Verdachts
missbräuchlich überhöhter Gaspreise für
Haushalts- und Gewerbekunden eingeleitet. Eine vorangegangene
bundesweite Untersuchung der Gaspreise aller in diesem
Geschäftsfeld etablierten Gasversorger habe gezeigt, dass
teilweise erhebliche Preisabweichungen von 25 Prozent bis 45
Prozent und mehr zwischen den Unternehmen bestünden. Betroffen
seien Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische
und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und
Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen
Verbundunternehmen sind.
Kartellamt vergleicht reine Verbrauchspreise ohne Netzentgelte
und Steuern
Das Bundeskartellamt hat bei dem Vergleich derjenigen Gaspreise,
die die Endverbraucher zahlen, die genehmigten Netzentgelte sowie
die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Dies eröffne
eine wesentlich präzisere Beurteilungsgrundlage und werde
voraussichtlich kaum Raum für die betroffenen Unternehmen
lassen, sich durch Besonderheiten in ihrem Liefergebiet zu
rechtfertigen. Steuern und Abgaben machten durchschnittlich einen
Anteil von 29 Prozent an dem Bruttopreis aus, die von den
Regulierungsbehörden geprüften und genehmigten
Netzentgelte 16 Prozent. Die vom Bundeskartellamt untersuchten
Preisbestandteile machen daher gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises
aus, den der Bürger auf seiner Rechnung sieht und die auf den
bekannten Internetportalen verglichen werden.
Gasversorger erzielten 2006 einen Umsatz von etwa 17,28
Milliarden Euro
Von den Verfahren konkret betroffen ist der Markt für die
Belieferung von Standardlastprofilkunden, das heißt nicht
leistungsgemessenen Haushalts- und Gewerbekunden, mit Erdgas. Der
Erdgasabsatz in Deutschland an Haushalt und Gewerbe betrug im Jahr
2006 cirka 480 Milliarden Kilowattstunden; die Gasversorger
erzielten mit der Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden
einen Umsatz in Höhe 17,28 Milliarden Euro. Die
Missbrauchsverfahren gegen die betroffenen Unternehmen betreffen
mit cirka vier Millionen Kunden und einem Absatzvolumen von
geschätzt cirka 100 Milliarden Kilowattstunden knapp 20
Prozent des Marktes.
Auch Landeskartellbehörden leiten Verfahren ein
Von den cirka 770 Gasversorgungsunternehmen in Deutschland fallen
nur knapp 30 Unternehmen mit bundeslandübergreifender
Grundversorgung originär in die Zuständigkeit des
Bundeskartellamtes, die übrigen in die Zuständigkeit der
jeweiligen Landeskartellbehörde. Einige
Landeskartellbehörden haben ebenfalls bereits Verfahren
eingeleitet. Zudem haben viele Landeskartellbehörden auf
Antrag des Bundeskartellamtes einige Gasversorger mit hohen
Gaspreisen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an das
Bundeskartellamt abgegeben bzw. beabsichtigen, dies zu tun. Weitere
Verfahren werden daher möglicherweise folgen.
Präsident des Kartellamtes: Kostenvorteile werden nicht an
Kunden weitergegeben
Für Kartellamtspräsident Heitzer lässt das
Untersuchungsergebnis nur einen Schluss zu, nämlich dass die
Wettbewerbsintensität im Bereich der Belieferung von
Haushalts- und Gewerbekunden mit Gas immer noch erschreckend gering
ist: «Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von
Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei
funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten. Selbst
dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil
oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich
durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der
Wertschöpfungskette wieder kompensiert. Die Welle von
Gaspreiserhöhungen werden wir auf ihre Missbräuchlichkeit
hin überprüfen.»