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Preisspaltung unzulässig
(5. Februar 2010) Das OLG Frankfurt erklärte die Doppel-Preisstrategie der HEAG Südhessische Energie AG (HSE), Darmstadt, in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil für unzulässig und gab zwei Hausbesitzern recht, die beklagten, dass die HSE-Tochter Entega mehr für Gas verlangt als ihr Schwesterunternehmen e-ben in ihrem Geschäftsgebiet Bergstraße und südliches Ried.
Die Frankfurter Richter halten nur eine Preisdifferenz von 5% der beiden HSE-Vertriebsgesellschaften für vertretbar. HSE sieht keine Veranlassung, sein Geschäftsmodell zu ändern und kündigte Revision vor dem BHG an, Konkurrent GGEW sieht die Strategie der HSE gescheitert.


