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Saarland: Stromregulierungsbehörde erfordert Grundgesetzänderung
(20. Juni 2003) Der saarländische Wirtschaftsminister Hanspeter Georgi hat in einem Positionspapier zur Regulierung der Strommärkte Stellung bezogen.

Der Bund hat lt. Georgi nach dem Grundgesetz keinerlei Verwaltungszuständigkeit für den Energiebereich.
Eine Regulierungsbehörde auf Bundesebene erfordert deshalb eine Änderung der Verfassung. Dies sei aber nur gemeinsam mit den Ländern machbar.
Georgi schlägt eine Aufgabenteilung der Regulierung zwischen Bund und Land vor. Die Regulierungbehörde sollte weisungsfrei arbeiten und der Fachaufsicht von Beiräten unterliegen.


