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Wechselgebühr
(14. August 2002) Das Oberlandesgericht München hat es den Stadtwerken Bad Tölz untersagt, ein Wechselentgelt in Höhe von 95 DM zu fordern. Eine Aussage über die grundsätzliche Zulässigkeit von Wechselgebühren hat das Gericht nicht getroffen.
Die bayerische Landeskartellbehörde hatte in einem Erlass Wechselentgelte grundsätzlich untersagt. In der Verbändevereinbarung II plus wurde vereinbart, dass bis zur endgültigen rechtlichen Klärung der unterschiedlichen Auffassungen keine Wechselentgelte gefordert werden.


